Veranstaltung: | Diözesanversammlung 2024 |
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Antragsteller*in: | Diözesanvorstand (dort beschlossen am: 25.06.2024) |
Status: | Angenommen |
Antragshistorie: | Version 2 |
A13: Auflösung des BDKJ Regionalverbands Kempen-Viersen
Titel
Antragstext
Begründung
Die Auflösung des Regionalverbandes bedarf die Mehrheit von zwei Drittel der
stimmberechtigten Mitglieder der Regionalversammlung. Wenn in zwei aufeinander
folgenden Kalenderjahren keine Regionalversammlung stattgefunden hat, kann die
Diözesanversammlung im folgenden Jahr den Regionalverband mit einer Mehrheit von
zwei Drittel der abgegebenen Stimmen auflösen. Die letzte Regionalversammlung
hat am 04. März 2021 stattgefunden. Es hat in zwei aufeinanderfolgenden Jahren
keine Regionalversammlung stattgefunden. Die Bedingungen für eine Auflösung des
Regionalverbands liegen vor. Wir haben in der Vergangenheit und auch in diesem
Jahr noch versucht eine beschlussfähige und produktive Regionalversammlung
einzuberufen. Dies war ohne Erfolg. Regionalverbände die zwar offiziell aber
nicht faktisch existieren stellen uns als BDKJ vor Herausforderungen.
Insbesondere auch mit Blick auf die Beschlussfähigkeit bei der
Diözesanversammlung. Jeder Regionalverband hat drei Stimmen. Diese werden im
Fall der Region Kempen Viersen nicht wahrgenommen, zählen aber zu den möglichen
Stimmberechtigten und erschweren es somit massiv die notwendige Hälfte der
möglichen Stimmberechtigen zusammenzubekommen.