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            <title>Diözesanversammlung 2024: Anträge</title>
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                <title>Diözesanversammlung 2024: Anträge</title>
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                        <title>A5: Änderung Satzung des BDKJ DV Aachen -  Stimmschlüssel KoMV</title>
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                        <author>BDKJ Diözesanvorstand (dort beschlossen am: 29.06.2024)</author>
                        <guid>https://bdkj-aachen.antragsgruen.de/dv24/anderung-satzung-des-bdkj-dv-aachen-stimmschlussel-komv-14687</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BDKJ-Diözesanversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Satzung des BDKJ Diözesanverbandes § 10 (3) und § 12 werden wie folgt geändert:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ist:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 10 (3)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Stimmverteilung für die Jugendverbände:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>bis zu 499 Mitgliedern erhalten je 1 Stimme,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>mit 500 bis 999 Mitgliedern erhalten je 2 Stimmen und</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>ab 1.000 Mitgliedern erhalten je 3 Stimmen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Stimmverteilung für die Regionalverbände:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Regionalverbände erhalten je 3 Stimmen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Vergabe von zusätzlichen Stimmen, die zur Erreichung der in Absatz 2 benannten Mindestvoraussetzungen notwendig ist, nimmt die Diözesankonferenz der Jugendverbände vor.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 12 (2)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sie beschließt in ausschließlicher Zuständigkeit über:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Fragen, die allein das Verhältnis der Jugendverbände untereinander betreffen,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Jahresaufgaben,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Beschlussfassung über die vorläufige Tagesordnung der Diözesanversammlung,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Verteilung der öffentlichen Zuschüsse, die der BDKJ für die Jugendverbände erhält.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Soll:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 10 (3)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Stimmverteilung:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Regionalverbände erhalten je 3 Stimmen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Jugendverbände erhalten insgesamt 24 Stimmen. Jeder Jugendverband erhält mindestens eine Stimme.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 12 (2)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Sie beschließt in ausschließlicher Zuständigkeit über:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Fragen, die allein das Verhältnis der Jugendverbände untereinander betreffen,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Jahresaufgaben,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Beschlussfassung über die vorläufige Tagesordnung der Diözesanversammlung,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Verteilung der öffentlichen Zuschüsse, die der BDKJ für die Jugendverbände erhält,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Stimmverteilung der Vertreter*innen der Jugendverände auf der Diözesanversammlung.</li></ul></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Laut Bundesordnung legt die Festlegung der Stimmverteilung der JV auf der DV in der Hoheit der KdJ („KoMV“). Die Satzung kann nur die Gesamtanzahl der Stimmen für die Jugendverbände auf der DV festlegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Durch diese Satzungsänderung blieben die aktuellen Stimmenanzahlen von JV und RV auf der DV unverändert.</p></div></div><h2>PDF-Anhang</h2>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 01 Oct 2024 11:21:50 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A9: Engagement belohnen </title>
                        <link>https://bdkj-aachen.antragsgruen.de/dv24/engagement-belohnen-14331</link>
                        <author>BDKJ Diözesanversammlung (dort beschlossen am: 30.06.2024)</author>
                        <guid>https://bdkj-aachen.antragsgruen.de/dv24/engagement-belohnen-14331</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BDKJ-Diözesanversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der BDKJ Aachen führt in Zusammenarbeit mit seinen Jugend- und Regionalverbänden ein Belohnungssystem für ehrenamtliches Engagement auf regionaler und diözesaner Ebene ein. Zielgruppe für das neue System sind (Jugendleiter*innen aus) Ortsgruppen. Jede Ortsgruppe jedes Verbands erhält die Möglichkeit sich für das System anzumelden. Die Administration wird beim BDKJ Diözesanverband zusammengeführt und koordiniert. Die Diözesanstellen der Jugendverbände, sowie die Regionalverbände arbeiten dem BDKJ zu, beispielsweise indem Teilnahmeinformationen weitergeleitet werden. Der BDKJ entwickelt ein Konzept und stellt dieses der Konferenz der Jugendverbände und der Konferenz der Regionalverbände vor. Das Konzept soll auch einen Vorschlag zur (technischen) Abwicklung der notwendigen Vorgänge (wie werden Punkte gutgeschrieben, wo werden die Punktekonten geführt, wie können Punkte eingelöst werden, etc.) enthalten. Die Einführung soll bis zur Diözesanversammlung 2025 erfolgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Belohnungssystem soll die Teilnahme an folgenden Veranstaltungen belohnen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>BDKJ Regionalversammlungen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>BDKJ Regionalausschüsse</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Diözesankonferenzen oder -versammlungen von Jugendverbänden</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Ggf. die Teilnahme an ausgewählten Veranstaltungen<br>
(Politiker*innengrillen, Fortbildungen, o.ä.)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Belohnungssystem soll ein Punktesystem sein, d.h. die Teilnahme an den o.g. Veranstaltungen wird mit einer Punktzahl belohnt die dem Punktekonto der Ortsgruppe gutgeschrieben wird. Die Bepunktung soll sich an folgenden Kritierien orientieren:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Dauer der Veranstaltung</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Relevanz der Veranstaltung</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Ggf. „Aktionen“ mit Sonderpunkten o.ä.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die gesammelten Punkte können durch die Ortsgruppen für Belohnungen eingelöst werden. Die Organisation (Anschaffung, Abwicklung, Versand) der Belohnungen erfolgt durch den BDKJ. Die Belohnungen für die Ortsgruppen sollen folgende Kriterien erfüllen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Attraktiv für die Zielgruppe</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Nutzbar für die Jugendverbandsarbeit</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Nutzbar für die Ortsgruppe und nicht für persönliche Zwecke</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Sachgegenstände oder Dienstleistungen (keine Geldmittel)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Bei der Beschaffung wird auf Aspekte wie faire, nachhaltige, lokale und klimaneutrale Produktion geachtet</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Alle anfallenden Kosten übernimmt vorerst der BDKJ. Bis zur Diözesanversammlung 2026 erfolgt eine Reflexion mit der Konferenz der Jugend- und Regionalverbände. Nach der Reflexion wird entschieden ob das Projekt weitergeführt werden soll und wie die finanzielle Belastung verringert oder verteilt werden kann.</p></div></div><h2>Begründung</h2><h2>PDF-Anhang</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 30 Jun 2024 13:43:48 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A9: Engagement belohnen </title>
                        <link>https://bdkj-aachen.antragsgruen.de/dv24/motion/53050</link>
                        <author>BDKJ Diözesanvorstand (dort beschlossen am: 05.06.2024)</author>
                        <guid>https://bdkj-aachen.antragsgruen.de/dv24/motion/53050</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BDKJ-Diözesanversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der BDKJ Aachen führt in Zusammenarbeit mit seinen Jugend- und Regionalverbänden ein Belohnungssystem für ehrenamtliches Engagement auf regionaler und diözesaner Ebene ein. Zielgruppe für das neue System sind (Jugendleiter*innen aus) Ortsgruppen. Jede Ortsgruppe jedes Verbands erhält die Möglichkeit sich für das System anzumelden. Die Administration wird beim BDKJ Diözesanverband zusammengeführt und koordiniert. Die Diözesanstellen der Jugendverbände, sowie die Regionalverbände arbeiten dem BDKJ zu, beispielsweise indem Teilnahmeinformationen weitergeleitet werden. Der BDKJ entwickelt ein Konzept und stellt dieses der Konferenz der Jugendverbände und der Konferenz der Regionalverbände vor. Das Konzept soll auch einen Vorschlag zur (technischen) Abwicklung der notwendigen Vorgänge (Wie werden Punkte gutgeschrieben, wo werden die Punktekonten geführt, wie können Punkte eingelöst werden, etc.) enthalten. Die Einführung soll bis zur Diözesanversammlung 2025 erfolgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Belohnungssystem soll die Teilnahme an folgenden Veranstaltungen belohnen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>BDKJ Regionalversammlungen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>BDKJ Regionalausschüsse</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Diözesankonferenzen oder -versammlungen von Jugendverbände</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Ggf. die Teilnahme an ausgewählten Veranstaltungen<br>
(Politiker*innengrillen, Fortbildungen, o.ä.)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Belohnungssystem soll ein Punktesystem sein, d.h. die Teilnahme an den o.g. Veranstaltungen wird mit einer Punktzahl belohnt die dem Punktekonto der Ortsgruppe gutgeschrieben wird. Die Bepunktung soll sich an folgenden Kritierien orientieren:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Dauer der Veranstaltung</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Relevanz der Veranstaltung</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Ggf. „Aktionen“ mit Sonderpunkten o.ä.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die gesammelten Punkte können durch die Ortsgruppen für Belohnungen eingelöst werden. Die Organisation (Anschaffung, Abwicklung, Versand) der Belohnungen erfolgt durch den BDKJ. Die Belohnungen für die Ortsgruppen sollen folgende Kriterien erfüllen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Attraktiv für die Zielgruppe</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Nutzbar für die Jugendverbandsarbeit</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Nutzbar für die Ortsgruppe und nicht für persönliche Zwecke</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Sachgegenstände oder Dienstleistungen (keine Geldmittel)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Bei der Beschaffung wird auf Aspekte wie faire, nachhaltige, lokale und klimaneutrale Produktion geachtet</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Alle anfallenden Kosten übernimmt vorerst der BDKJ. Bis zur Diözesanversammlung 2026 erfolgt eine Reflexion mit der Konferenz der Jugend- und Regionalverbände. Nach der Reflexion wird entschieden ob das Projekt weitergeführt werden soll und wie die finanzielle Belastung verringert oder verteilt werden kann.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Begründung:</strong><br>
Wir wissen, dass die Belastung von Ehrenamtlichen in der Jugendverbandsarbeit hoch ist. Gleichzeitig brauchen wir in den Jugendverbänden und im BDKJ Engagierte Menschen von vor Ort die sich auf Regional- und Diözesanebene, sowie in Projekten einbringen. Der vorgeschlagene Antrag reduziert nicht die Belastung, aber belohnt den Einsatz von Ehrenamtlichen und drückt Wertschätzung für die Arbeit aus. Dadurch erhoffen wir uns zusätzliche Motivation von Verantwortlichen auf Ortsebene auch die Vertretung außerhalb der eigenen Gruppe wahrzunehmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dabei haben wir uns bewusst gegen eine Form der individuellen Belohnungen und für eine Belohnung der Ortsgruppe entschieden um nicht den Druck auf Einzelne zu erhöhen, sondern Leitungsgruppen zu motivieren sich die Aufgaben der Außenvertretung als Team aufzuteilen. Die Belohnungen sollen wiederum so gestaltet sein, dass Sie der Jugendarbeit zu Gute kommen. Individuelle Belohnungen gibt es außerdem häufig bereits in Form von Auszeichnungen wie zum Beispiel dem Ehrenkreuz des BDKJ.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wissen, dass diese Maßnahme nur ein kleiner Baustein sein kann, um das Ehrenamt in unseren Verbänden attraktiver zu gestalten. Unabhängig von dem Antrag werden wir uns weiter in der Landes- und Bundespolitik für gute Rahmenbedingungen im Ehrenamt einsetzen und unsere eigene Strukturen kritisch betrachten und weiterentwickeln.</p></div></div><h2>PDF-Anhang</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 30 Jun 2024 13:36:09 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A9: Engagement belohnen </title>
                        <link>https://bdkj-aachen.antragsgruen.de/dv24/motion/53049</link>
                        <author>BDKJ Diözesanvorstand (dort beschlossen am: 05.06.2024)</author>
                        <guid>https://bdkj-aachen.antragsgruen.de/dv24/motion/53049</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BDKJ-Diözesanversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der BDKJ Aachen führt in Zusammenarbeit mit seinen Jugend- und Regionalverbänden ein Belohnungssystem für ehrenamtliches Engagement auf regionaler und diözesaner Ebene ein. Zielgruppe für das neue System sind (Jugendleiter*innen aus) Ortsgruppen. Jede Ortsgruppe jedes Verbands erhält die Möglichkeit sich für das System anzumelden. Die Administration wird beim BDKJ Diözesanverband zusammengeführt und koordiniert. Die Diözesanstellen der Jugendverbände, sowie die Regionalverbände arbeiten dem BDKJ zu, beispielsweise indem Teilnahmeinformationen weitergeleitet werden. Der BDKJ entwickelt ein Konzept und stellt dieses der Konferenz der Jugendverbände und der Konferenz der Regionalverbände vor. Das Konzept soll auch einen Vorschlag zur (technischen) Abwicklung der notwendigen Vorgänge (Wie werden Punkte gutgeschrieben, wo werden die Punktekonten geführt, wie können Punkte eingelöst werden, etc.) enthalten. Die Einführung soll bis zur Diözesanversammlung 2025 erfolgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Belohnungssystem soll die Teilnahme an folgenden Veranstaltungen belohnen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>BDKJ Regionalversammlungen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>BDKJ Regionalausschüsse</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Diözesankonferenzen oder -versammlungen von Jugendverbänden</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Weitere diözesane Gremien von Jugendverbänden (in Absprache mit diesen)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Ggf. regionale Gremien von Jugendverbänden (sofern regionale Ebene vorhanden)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Ggf. weitere Arbeitsgruppen oder Ausschüsse auf regionaler oder diözesaner Ebene (in Absprache mit diesen)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Ggf. die Teilnahme an ausgewählten Veranstaltungen (Politiker*innengrillen, Fortbildungen, o.ä.)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Belohnungssystem soll ein Punktesystem sein, d.h. die Teilnahme an den o.g. Veranstaltungen wird mit einer Punktzahl belohnt die dem Punktekonto der Ortsgruppe gutgeschrieben wird. Die Bepunktung soll sich an folgenden Kritierien orientieren:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Dauer der Veranstaltung</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Relevanz der Veranstaltung</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Ggf. „Aktionen“ mit Sonderpunkten o.ä.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die gesammelten Punkte können durch die Ortsgruppen für Belohnungen eingelöst werden. Die Organisation (Anschaffung, Abwicklung, Versand) der Belohnungen erfolgt durch den BDKJ. Die Belohnungen für die Ortsgruppen sollen folgende Kriterien erfüllen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Attraktiv für die Zielgruppe</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Nutzbar für die Jugendverbandsarbeit</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Nutzbar für die Ortsgruppe und nicht für persönliche Zwecke</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Sachgegenstände oder Dienstleistungen (keine Geldmittel)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Bei der Beschaffung wird auf Aspekte wie faire, nachhaltige, lokale und klimaneutrale Produktion geachtet</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Alle anfallenden Kosten übernimmt vorerst der BDKJ. Bis zur Diözesanversammlung 2026 erfolgt eine Reflexion mit der Konferenz der Jugend- und Regionalverbände. Nach der Reflexion wird entschieden ob das Projekt weitergeführt werden soll und wie die finanzielle Belastung verringert oder verteilt werden kann.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Begründung:</strong><br>
Wir wissen, dass die Belastung von Ehrenamtlichen in der Jugendverbandsarbeit hoch ist. Gleichzeitig brauchen wir in den Jugendverbänden und im BDKJ Engagierte Menschen von vor Ort die sich auf Regional- und Diözesanebene, sowie in Projekten einbringen. Der vorgeschlagene Antrag reduziert nicht die Belastung, aber belohnt den Einsatz von Ehrenamtlichen und drückt Wertschätzung für die Arbeit aus. Dadurch erhoffen wir uns zusätzliche Motivation von Verantwortlichen auf Ortsebene auch die Vertretung außerhalb der eigenen Gruppe wahrzunehmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dabei haben wir uns bewusst gegen eine Form der individuellen Belohnungen und für eine Belohnung der Ortsgruppe entschieden um nicht den Druck auf Einzelne zu erhöhen, sondern Leitungsgruppen zu motivieren sich die Aufgaben der Außenvertretung als Team aufzuteilen. Die Belohnungen sollen wiederum so gestaltet sein, dass Sie der Jugendarbeit zu Gute kommen. Individuelle Belohnungen gibt es außerdem häufig bereits in Form von Auszeichnungen wie zum Beispiel dem Ehrenkreuz des BDKJ.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wissen, dass diese Maßnahme nur ein kleiner Baustein sein kann, um das Ehrenamt in unseren Verbänden attraktiver zu gestalten. Unabhängig von dem Antrag werden wir uns weiter in der Landes- und Bundespolitik für gute Rahmenbedingungen im Ehrenamt einsetzen und unsere eigene Strukturen kritisch betrachten und weiterentwickeln.</p></div></div><h2>PDF-Anhang</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 30 Jun 2024 13:35:38 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A11: Taufen ohne Weihe:  Für mehr Beteiligung und gemeinschaftliche Verantwortung</title>
                        <link>https://bdkj-aachen.antragsgruen.de/dv24/taufen-ohne-weihe-fur-mehr-beteiligung-und-gemeinschaftliche-verantw-41507</link>
                        <author>BDKJ Diözesanversammlung (dort beschlossen am: 30.06.2024)</author>
                        <guid>https://bdkj-aachen.antragsgruen.de/dv24/taufen-ohne-weihe-fur-mehr-beteiligung-und-gemeinschaftliche-verantw-41507</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BDKJ-Diözesanversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das 2. Vatikanische Konzil lehrt:„Gegenwärtig ist er [Christus] mit seiner Kraft in den Sakramenten, so dass, wenn immer einer tauft, Christus selber tauft“ (SC 7).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Und obwohl Christus<em> immer</em> selbst tauft, ist die Spendung des Taufsakraments geweihten Amtsträgern (Bischöfen, Priestern, Diakonen) vorbehalten. Sie werden als sogenannte „ordentliche“ Taufspender bezeichnet. Nur in Notsituationen (d.h. in Situationen, in denen Lebensgefahr besteht und nicht eindeutig festgestellt werden kann, ob die gefährdete Person getauft ist) dürfen sogenannte „außerordentliche“ Taufen von Lai*innen durchgeführt werden. Alle Katholik*innen, sogar alle Menschen guten Willens, dürfen diese Nottaufen vornehmen. Nottaufen sind kirchlich erlaubt und auch gültig. Vor diesem Hintergrund darf die Spendung der Taufe nicht bloß geweihten Amtsträgern vorbehalten sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Einklang mit der katholischen Lehre glauben wir an das gemeinsame Priester*innentum aller Gläubigen (vgl. LG 10). Das gesamte Volk Gott*es ist von Gott* dazu berufen und gesendet, Gott*es Liebe und Gott*es Zusage zu verkünden und am aktiven Aufbau einer lebendigen Gemeinde mitzuwirken. Wir wünschen uns eine Neuentdeckung und Neureflektion dieses gemeinsamen Priester*innentums aller Gläubigen. In diesem Zuge sollte in einem ersten Schritt auch die Taufbeauftragung für Seelsorger*innen ermöglicht werden – sie wäre eine Bekräftigung dieser besonderen, gemeinsamen Sendung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir sehen in der Taufbeauftragung für Seelsorger*innen einen sinnvollen und relevanten Schritt zu mehr Beteiligung, zu neuen Formen gleichberechtigten und mitverantwortlichen Zusammenlebens und Zusammenarbeitens.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Viele Seelsorger*innen in den pastoralen Berufen gestalten bereits jetzt die Vorbereitung von Kindern und (jungen) Erwachsenen auf die Taufe, dürfen aber die Feier selbst nicht übernehmen. Das führt zu Irritationen und Unverständnis. Die durchgängige Begleitung der Täuflinge und ihrer Familien von der Vorbereitung auf die Taufe über die Feier des Sakramentes bis zur Nachbereitung durch eine Person würde ein intensiveres Erleben der Feier und ein positiveres Erleben von Kirche ermöglichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In den Verbandsgruppen der katholischen Kinder- und Jugendverbände erfahren junge Menschen oft über viele Jahre eine kontinuierliche Begleitung auf ihrem Lebens- und Glaubensweg. Es sind Orte von Kirche, in denen junge Menschen ihren Glauben leben, weiterentwickeln und Gemeinschaft und Beheimatung erfahren. Es sind ihre Gemeinden. Wir fordern, dass junge Menschen auch hier die Taufe empfangen können, eingebunden in das verbandliche Leben und begleitet von den Menschen, die sie auch sonst in ihrem Leben begleiten. Die Tauferlaubnis für Seelsorger*innen, insbesondere für Geistlichen Verbandsleitungen, würde dies möglich machen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir erwarten, dass Bischof Dr. Dieser die bereits verabschiedeten Syodalkreisbeschlüsse umsetzt und fordern darüber hinaus auch die Beauftragung von ehrenamtlichen Seelsorger*innen zur Spendung von Taufen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><h2>PDF-Anhang</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 30 Jun 2024 12:47:13 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A11: Taufen ohne Weihe:  Für mehr Beteiligung und gemeinschaftliche Verantwortung</title>
                        <link>https://bdkj-aachen.antragsgruen.de/dv24/motion/53045</link>
                        <author>BDKJ Diözesanvorstand (dort beschlossen am: 05.06.2024)</author>
                        <guid>https://bdkj-aachen.antragsgruen.de/dv24/motion/53045</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BDKJ-Diözesanversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das 2. Vatikanische Konzil lehrt:„Gegenwärtig ist er [Christus] mit seiner Kraft in den Sakramenten, so dass, wenn immer einer tauft, Christus selber tauft“ (SC 7).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Und obwohl Christus<em> immer</em> selbst tauft, ist die Spendung des Taufsakraments geweihten Amtsträgern (Bischöfen, Priestern, Diakonen) vorbehalten. Sie werden als sogenannte „ordentliche“ Taufspender bezeichnet. Nur in Notsituationen (d.h. in Situationen, in denen Lebensgefahr besteht und nicht eindeutig festgestellt werden kann, ob die gefährdete Person getauft ist) dürfen sogenannte „außerordentliche“ Taufen von Lai*innen durchgeführt werden. Alle Katholik*innen, sogar alle Menschen guten Willens, dürfen diese Nottaufen vornehmen. Nottaufen sind kirchlich erlaubt und auch gültig. Vor diesem Hintergrund darf die Spendung der Taufe nicht bloß geweihten Amtsträgern vorbehalten sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Einklang mit der katholischen Lehre glauben wir an das gemeinsame Priester*innentum aller Gläubigen (vgl. LG 10). Das gesamte Volk Gott*es ist von Gott* dazu berufen und gesendet, Gott*es Liebe und Gott*es Zusage zu verkünden und am aktiven Aufbau einer lebendigen Gemeinde mitzuwirken. Wir wünschen uns eine Neuentdeckung und Neureflektion dieses gemeinsamen Priester*innentums aller Gläubigen. In diesem Zuge sollte in einem ersten Schritt auch die Taufbeauftragung für Seelsorger*innen ermöglicht werden – sie wäre eine Bekräftigung dieser besonderen, gemeinsamen Sendung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir sehen in der Taufbeauftragung für Seelsorger*innen einen sinnvollen und relevanten Schritt zu mehr Beteiligung, zu neuen Formen gleichberechtigten und mitverantwortlichen Zusammenlebens und Zusammenarbeitens.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Viele Seelsorger*innen in den pastoralen Berufen gestalten bereits jetzt die Vorbereitung von Kindern und (jungen) Erwachsenen auf die Taufe, dürfen aber die Feier selbst nicht übernehmen. Das führt zu Irritationen und Unverständnis. Die durchgängige Begleitung der Täuflinge und ihrer Familien von der Vorbereitung auf die Taufe über die Feier des Sakramentes bis zur Nachbereitung durch eine Person würde ein intensiveres Erleben der Feier und ein positiveres Erleben von Kirche ermöglichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In den Verbandsgruppen der katholischen Kinder- und Jugendverbände erfahren junge Menschen oft über viele Jahre eine kontinuierliche Begleitung auf ihrem Lebens- und Glaubensweg. Es sind Orte von Kirche, in denen junge Menschen ihren Glauben leben, weiterentwickeln und Gemeinschaft und Beheimatung erfahren. Es sind ihre Gemeinden. Wir fordern, dass junge Menschen auch hier die Taufe empfangen können, eingebunden in das verbandliche Leben und begleitet von den Menschen, die sie auch sonst in ihrem Leben begleiten. Die Tauferlaubnis für Seelsorger*innen, insbesondere für Geistlichen Verbandsleitungen, würde dies möglich machen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern Bischof Dr. Dieser dazu auf, diesen Schritt für das Bistum Aachen zu gehen und Seelsorger*innen zu (außerordentlichen) Taufspender*innen zu beauftragen. Weiterhin ermutigen wir ihn, über eine Tauferlaubnis für alle Lai*innen nachzudenken und entsprechende Fortbildungen und Beauftragungen möglich zu machen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die drei deutschen Bistümer Essen, Osnabrück und Rottenburg-Stuttgart machen vor, wie es anders gehen kann: Hier dürfen auch Pastoral- und Gemeindereferent*innen taufen. In der Schweiz und in Österreich wird das in manchen Diözesen ebenfalls praktiziert. Eine Beauftragung des Diözesanbischofs macht das möglich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bischof Dr. Helmut Dieser hat im Rahmen des Synodalkreises bereits im April 2022 beschlossen, dass alle „rechtlich möglichen Beauftragungen zur Gestaltung und Durchführung der Feier von Sakramenten, Sakramentalien, Gottesdiensten und Verkündigung“, darunter insbesondere die „Erteilung von Taufbeauftragungen […] für Lai:innen“ überprüft und ermöglicht werden sollen<a href="#_ftn1">[1]</a>.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit diesem Antrag fordern wir Bischof Dieser auf, diesen Beschluss umzusetzen und begründen, warum das gerade für die Kinder- und Jugendverbände relevant ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#_ftnref1">[1]</a><a href="https://heutebeidir.de/export/sites/heute-bei-dir/.galleries/dokumente/Gesamtschau-der-Beschluesse-des-Synodalkreises-Final.pdf">https://heutebeidir.de/export/sites/heute-bei-dir/.galleries/dokumente/Gesamtschau-der-Beschluesse-des-Synodalkreises-Final.pdf</a>, S. 6. Stand: 22.05.2024</p></div></div><h2>PDF-Anhang</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 30 Jun 2024 12:30:50 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A10: Kommunale Jugendpolitik im Bistum stärken</title>
                        <link>https://bdkj-aachen.antragsgruen.de/dv24/kommunale-jugendpolitik-im-bistum-starken-43947</link>
                        <author>BDKJ Diözesanversammlung (dort beschlossen am: 30.06.2024)</author>
                        <guid>https://bdkj-aachen.antragsgruen.de/dv24/kommunale-jugendpolitik-im-bistum-starken-43947</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BDKJ-Diözesanversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Kommunale Jugendpolitik im Bistum Aachen ist uns wichtig. Aktuell sind jedoch Gremien wie der Jugendhilfeausschuss, welche eigentlich zur Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen geschaffen wurde, zu unattraktiv. Das muss sich ändern!<br><br>
Daher fordern wir von der Kommunalpolitik:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Unkomplizierte &amp; unbürokratische Teilnahme und Mitarbeit an JHAs ermöglichen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Kinder und jugendgerechte Kommunikation sowie Aufbereitung der Themen des JHAs.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Besetzung des JHAs mit jungen, qualifizierten Menschen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der BDKJ Diözesanvorstand setzt sich in der Interessensvertretung und Lobbyarbeit auf jeglicher politischen Ebene aktiv für unsere Forderungen ein.<br><br>
Wir arbeiten gemeinsam daran, die kommunale Jugendpolitik im Bistum Aachen unter Beteiligung der Jugendverbände aktiv zu gestalten. Dazu müssen Jugendverbandliche Perspektiven in möglichst vielen Jugendhilfeausschüssen in den Kommunen vertreten sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BDKJ Diözesanstelle</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>sorgt für Vernetzung und Austausch zum Thema, sowie für Qualifizierungsangebote für alle Interessierten.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>treibt die Kooperation mit dem Bistum und dem Caritas-Diözesanverband (ABC-Kooperation) zur gemeinsamen Vertretung weiter voran.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>knüpft auch Kontakte zu Stadt- und Kreisjugendringen im Bistum, um gemeinsam mit den Regionalverbänden Interessen vor Ort zu bündeln.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir werden</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>gemeinsam mit Jugend- und Regionalverbänden und der BDKJ Diözesanstelle geeignete Kandidat*innen suchen und aufstellen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>daran arbeiten, dass auch in den Regionen und Kommunen die ABC-Kopperation Fuß fasst.</li></ul></div></div><h2>Begründung</h2><h2>PDF-Anhang</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 30 Jun 2024 12:05:58 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A8: Jugendverband im offenen Ganztag</title>
                        <link>https://bdkj-aachen.antragsgruen.de/dv24/jugendverband-im-offenen-ganztag-11756</link>
                        <author>BDKJ Diözesanversammlung (dort beschlossen am: 30.06.2024)</author>
                        <guid>https://bdkj-aachen.antragsgruen.de/dv24/jugendverband-im-offenen-ganztag-11756</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BDKJ-Diözesanversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eines der Kernziele unserer Arbeit als Katholische Jugendverbände ist die sinnvolle Mitgestaltung der Freizeit von Kindern- und Jugendlichen. Dabei ist es uns wichtig, dass junge Menschen einen Raum außerhalb der Schule haben an dem sie sich entwickeln können: Ohne Leistungsdruck und nach den eigenen Interessen. Für uns spielt vor allem Mitbestimmung und die Möglichkeit zur freien Entfaltung eine wesentliche Rolle in unserer Arbeit. Damit stehen die Angebote von Jugendverbänden oft im Widerspruch zur Betreuung im System Schule.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gleichzeitig erkennen wir an, dass Schule eine wichtige Rolle im Leben von Kindern und Jugendlichen einnimmt. Durch den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 wird sich die Lebenswelt junger Menschen weiter verändern und es sind weitere Einschränkungen in ihrer Freizeitgestaltung zu erwarten. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung hat aber auch das Potential zu mehr Chancengleichheit bei jungen Menschen, unabhängig von Herkunft, kultureller- oder ethnischer Zugehörigkeit und dem sozialen Status der Familie, beizutragen. Außerdem erkennen wir an, dass der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung ein wichtiges familienpolitisches Vorhaben ist, dass zu mehr Geschlechtergerechtigkeit beitragen kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aus den oben genannten Gründen ergibt sich, dass wir bei allen Unterschieden zwischen der Jugendverbandsarbeit und dem System Schule, die zukünftige flächendeckende Einführung der offenen Ganztagsschule (OGS) konstruktiv begleiten wollen, statt diese als Konkurrenz anzusehen. Um Wege der Zusammenarbeit und Kooperation aufzuzeigen wird der BDKJ Aachen beauftragt zusätzliche Fördermittel einzuwerben um eine Projektstelle zu finanzieren. Diese Projektstelle soll bis spätestens zur Einführung des Rechtsanspruchs im Jahr 2026 in Form einer Arbeitshilfe Erkenntnisse bündeln und Empfehlungen aussprechen wie Kooperationen zwischen Jugendverbänden und OGS im Sinne von Kindern und Jugendlichen gelingen können. Als Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit sehen wir die von der AGOT NRW formulierte „Positionierung zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter“<a href="#_ftn1">[1]</a>.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Rahmen des Projekts sollen Formen der Kooperation zwischen Jugendverbänden und OGS ausprobiert und evaluiert werden. Weiterhin sollen Auswirkungen des offenen Ganztags auf bestehende Angebote und Kooperationen mit den Jugendverbänden beachtet werden und entstehende Konflikte konstruktiv diskutiert werden. Die Projektstelle sucht dafür offene Ganztagsschulen und Jugendverbandsgruppen die im Rahmen des Projekts Formen der Kooperation erproben. Diese Zusammenarbeit wird durch die Projektstelle begleitet. Die Diözesanjugendverbände unterstützen die Zusammenarbeit durch ihr Netzwerk und werben bei ihren Ortsgruppen für das Projekt. Das ganze Projekt steht unter Finanzierungsvorbehalt. Die konkrete Ausgestaltung des Projekts inklusive Zeitplan wird noch erarbeitet und ist auch abhängig von den möglichen Mittelgeber*innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#_ftnref1">[1]</a> Vgl. <a href="https://www.lag-kath-okja-nrw.de/wp-content/uploads/2023/10/Position_Offener_Ganztag_AGOTNRW_092023.pdf">Position_Offener_Ganztag_AGOTNRW_092023.pdf (lag-kath-okja-nrw.de)</a></p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter kann man kritisch diskutieren. Für uns stehen die Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt. Deswegen wollen wir die OGS im Sinne der Prinzipien der Jugendverbandsarbeit mitgestalten und die Veränderung als Chance wahrnehmen. Als Jugendverbände leisten wir wertvolle Arbeit, aber unsere Strukturen und Arbeitsformen haben wir in der Vergangenheit nur selten angepasst. Um auch in Zukunft die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen im positiven Sinne zu begleiten müssen wir bereit sein neue Wege auszuprobieren und Kooperationen einzugehen. Dabei ist es aber auch wichtig unseren Prinzipien treu zu bleiben. Das vorgeschlagene Projekt soll Wege aufzeigen ob bzw. wie solche Kooperationen für alle Beteiligten gewinnbringend gestaltet werden können.</p></div></div><h2>PDF-Anhang</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 30 Jun 2024 11:55:51 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A10: Kommunale Jugendpolitik im Bistum stärken</title>
                        <link>https://bdkj-aachen.antragsgruen.de/dv24/motion/53041</link>
                        <author>BDKJ Diözesanvorstand (dort beschlossen am: 05.06.2024)</author>
                        <guid>https://bdkj-aachen.antragsgruen.de/dv24/motion/53041</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BDKJ-Diözesanversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Kommunale Jugendpolitik im Bistum Aachen ist uns wichtig. Aktuell sind jedoch Gremien wie der Jugendhilfeausschuss, welche eigentlich zur Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen geschaffen wurden zu unattraktiv. Das muss sich ändern!<br><br>
Daher fordern wir von der Kommunalpolitik:<br><br>
Unkomplizierte &amp; unbürokratische Teilnahme und Mitarbeit an JHAs ermöglichen<br><br>
kinder und jugendgerechte Kommunikation sowie Aufbereitung der Themen des JHAs<br><br>
Besetzung des JHAs mit jungen, qualifizierten Menschen<br><br>
Der BDKJ Diözesanvorstand setzt sich in der Interessensvertretung und Lobbyarbeit auf jeglicher politischen Ebene aktiv für unsere Forderungen ein.<br><br>
Wir arbeiten gemeinsam daran, die kommunale Jugendpolitik im Bistum Aachen unter Beteiligung der Jugendverbände aktiv zu gestalten. Dazu müssen Jugendverbandliche Perspektiven in möglichst vielen Jugendhilfeausschüssen in den Kommunen vertreten sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BDKJ Diözesanstelle</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>sorgt für Vernetzung und Austausch zum Thema, sowie für Qualifizierungsangebote für alle Interessierten</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>treibt die Kooperation mit dem Bistum und dem Caritas-Diözesanverband (ABC-Kooperation) zur gemeinsamen Vertretung weiter voran</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>knüpft auch Kontakte zu Stadt- und Kreisjugendringen im Bistum, um gemeinsam mit den Regionalverbänden Interessen vor Ort zu bündeln</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir werden</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>gemeinsam mit Jugend- und Regionalverbänden und der BDKJ Diözesanstelle geeignete Kandidat*innen suchen und aufstellen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>daran arbeiten, dass auch in den Regionen und Kommunen die ABC-Kopperation Fuß fasst</li></ul></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Jugendverbände leben demokratische Selbstorganisation und vertreten junge Menschen und deren Anliegen auch auf Ebene der Kommunen gegenüber der Verwaltung und der Politik vor Ort. Haupt- und Ehrenamtliche gestalten so die jugendpolitischen Strukturen und die kommunale Jugendpolitik entscheidend mit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Bistum gibt es 22 Jugendhilfeausschüsse, die sich nicht nur mit den Themenfeldern Kindertagesbetreuung, Hilfen zur Erziehung und Jugendförderung befassen, sondern auch (im Rahmen der verpflichtenden Jugendbeteiligung) mit vielen anderen Entscheidungen, die das direkte Lebensumfeld von Kindern und Jugendlichen vor Ort betreffen, etwa zum ÖPNV, zu Freizeitangeboten oder der Radwegeplanung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die wichtigsten Entscheidungen der Jugendhilfeausschüsse betreffen die Verteilung der Gelder im Rahmen der Jugendhilfeplanung. Hier ist auch der Ansatzpunkt, um Einfluss zu nehmen auf die Finanzierung der Jugend(verbands)arbeit vor Ort.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Neben Mitgliedern des jeweiligen Rates (sie stellen 3/5 der wahlberechtigten Stimmen) sind auch öffentliche und freie Träger (wie der BDKJ) Teil des Gremiums (zu 2/5 der Stimmen). Gewählt werden sie durch den Rat in den Kommunen. Vorschläge der freien Träger müssen nach §71 Abs. 1 Ziffer 2 SGB VIII „angemessen“ berücksichtigt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um in einen Jugendhilfeausschuss gewählt werden zu können, müssen Interessierte eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Die Person</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>muss mindestens 18 Jahre alt sein</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>muss den Wohnsitz seit mindestens drei Monaten im Bereich des jeweiligen Jugendamtes haben</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>muss die Deutsche Staatsangehörigkeit besitzen</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>darf nicht bei der jeweiligen Kommune als Angestellte*r oder Beamte*r tätig sein (das gilt auch für die aufsichtführenden Behörden)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für jede*n Vertreter*in im Jugendhilfeausschuss wird eine*r Vertreter*in gewählt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die kommunalpolitische Gremienarbeit ist zeitintensiv und oft aufreibend, trotzdem ist sie aus Perspektive von Kindern und Jugendlichen notwendig, denn sie ist einer der Ansatzpunkte, direkt auf das Lebensumfeld von Kindern und Jugendlichen einzuwirken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wenn in immer weniger Jugendhilfeausschüssen Vertreter*innen der katholischen Jugendverbände mitbestimmen, besteht die Gefahr, dass sich die Situation für die Jugendverbandsarbeit auf Ortsebene verschlechtert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Förderung der Jugendarbeit ist durch die Formulierung „angemessen“ in §79 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII nicht ausreichend und – vor allem – nicht verlässlich abgesichert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Perspektive der Jugendverbände im Jugendhilfeausschuss mit einzubringen, bedeutet daher auch, den öffentlichen Träger immer wieder darauf hinzuweisen, dass Jugendarbeit eine Pflichtaufgabe der Kommunen ist und dass Jugend- und Jugendverbandsarbeit von großer Bedeutung sind, nicht nur für Kinder und Jugendliche, sondern auch für ein funktionierendes Gemeinwesen in den Kommunen.</p></div></div><h2>PDF-Anhang</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 30 Jun 2024 11:27:33 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A12: Stellungnahme und Forderungen zum aktuellen Stand des „Heute bei dir&quot;-Prozesses</title>
                        <link>https://bdkj-aachen.antragsgruen.de/dv24/gestaltung-der-pastoralen-raume-im-bistum-aachen-3967</link>
                        <author>BDKJ Diözesanversammlung (dort beschlossen am: 30.06.2024)</author>
                        <guid>https://bdkj-aachen.antragsgruen.de/dv24/gestaltung-der-pastoralen-raume-im-bistum-aachen-3967</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BDKJ-Diözesanversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Bistum Aachen war bis Ende 2023 in 71 Gemeinschaften der Gemeinden (GdGs) gegliedert. Aus der Beratung im Heute-bei-dir-Prozess hat sich ein Plan für eine grundlegende Veränderung dieser Struktur ergeben. Am 1. Januar 2024 veröffentlichte Bischof Dieser ein Dekret, in welchen er eine neue territoriale Grundstruktur in 44 sogenannte „Pastorale Räume“ bekannt gab. Diese Pastoralen Räume werden ab dem 1. Januar 2025 gebildet. Für jeden neuen Pastoralen Raum hat Bischof Dieser eine*n Promotor*in ernannt und eingesetzt, die*der Prozesse vor Ort koordiniert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Pastorale Räume</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der BDKJ vertritt rund 42 500 Kinder und Jugendliche. Wir müssen für sie sicherstellen, dass sie mit ihren Bedürfnissen bei der Umstrukturierung des Bistums berücksichtigt werden bzw. dass sie an Prozessen teilhaben können, die sie selbst auch betreffen. Die neuen Raumzuschnitte dürfen den Verbandsgruppen nicht zum Nachteil werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>Wir fordern</em></strong><em>:</em> Die Einbeziehung der BDKJ-Regionalverbände und der Ortsgruppen der Jugendverbändein die Umstrukturierungspläne durch die Promotor*innen, sodass gemeinsam alle Verbandsgruppen vor Ort gesichtet und in der Planung berücksichtigt werden können. Die Art und Weise der Zusammenarbeit wird zwischen den Akteuren vor Ort gemeinsam festegelegt. Dabei sollen die Regionalverbände und Ortsgruppen mindestens jährlich über den aktuellen Stand informiert und ihnen darüberhinaus in jedem Fall die Mitarbeit in diesem Prozess ermöglicht werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Verbandsgruppen benötigen Ressourcen, um ihren Verbandsalltag gestalten und Angebote für Kinder und Jugendliche durchführen zu können. Neben finanziellen Ressourcen sind das auch Räumlichkeiten, Netzwerke/Kontakte, Personal, Infrastruktur, etc. In Zukunft soll der Pastorale Raum die Verantwortung für die Ressourcensteuerung und -sicherung tragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>Wir fordern:</em></strong> Die Berücksichtigung und Unterstützung der Verbandsgruppen bei der Ressourcenvergabe in allen Pastoralen Räumen, sowie eine verbindliche Zusage hinsichtlich der Anerkennung der Kinder- und Jugendverbände als Orte von Kirche.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wie die BDKJ-Regionalverbände sich in diese neue Struktur einfügen sollen, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wir beschließen<em>:</em></strong> Der Diözesanvorstand und die Konferenz der Regionalverbände werden im kommenden Jahr gemeinsam prüfen, ob eine Anpassung notwendig ist und einen Plan erarbeiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Leitung </span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Kinder- und Jugendverbände stehen für eine geschwisterliche und dialogische Kirche. In den Verbänden wird Demokratie gelebt und es gibt eine lange Tradition gemeinschaftlicher Leitung – von jungen und älteren Christ*innen, geweihten und nicht-geweihten Christ*innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Insbesondere in den Pastoralen Räumen sollen neue Leitungsmodelle erprobt werden. Die Leitung soll zukünftig von mehreren Personen gemeinsam in Teams übernommen werden. Wir sind davon überzeugt, dass die Kirche von der fundierten verbandlichen Expertise zur gemeinsamen Leitung profitieren kann<strong>. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nach dem Abschluss der Arbeit des Synodalkreises bildete sich eine Projektgruppe, die sich mit dem Thema Leitung befasste und Umsetzungsrichtlinien für die Leitungsteams definieren sollte. Allerdings erschien die Arbeit in der Projektgruppe oft strukturlos und willkürlich. Es wurde kein gemeinsam abgestimmtes Abschlusspapier vorgelegt. Ein solches Abschlussdokument wäre die Chance gewesen, unter Einbeziehung verschiedener Blickwinkel und Expertisen Umsetzungsrichtlinien festzulegen. Dass das nicht geschehen ist, kritisieren wir.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Synodalkreisbeschluss zu den Pastoralen Räumen werden erste Kriterien für die Leitungsteams genannt. Beispielsweise sollen die Leitungsteams paritätisch besetzt werden hinsichtlich des Geschlechts und des Anteils von Haupt- und Ehrenamtlichen<a href="#_ftn1">[1]</a>. Das finden wir gut, jedoch fehlt uns die Einbeziehung von jungen Menschen in diesen Kriterien.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>Wir fordern:</em></strong> Verbindliche Gespräche und Wissenstransfer zwischen den Diözesanleitungen der Verbände und den Verantwortlichen vonseiten des Bistums.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>Wir fordern:</em></strong> Eine altersdiverse und demokratisch legitmierte Besetzung aller Leitungsteams auf allen Ebenen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die alltägliche Praxis in den Kinder- und Jugendverbänden zeigt sehr deutlich: Junge Christ*innen sind motiviert und haben Lust, sich an der Weiterentwicklung der Kirche in unserem Bistum zu beteiligen. An vielen Stellen sind aber die Hürden sehr groß. Beispielweise dauert eine Amtszeit im Kirchenvorstand 6 bzw. 4 Jahre. Diese Zeitspanne passt nicht in die vielfältigen und oft von Umbrüchen bestimmten Lebenssituationen von jungen Menschen. Das hat zur Folge, dass junge Menschen in diesen Gremien so gut wie nie repräsentiert sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>Wir fordern:</em></strong> Den Aufbau der Gremienstrukturen in den neuen Pastoralen Räumen so, dass auch jungen Menschen die Möglichkeit gegeben wird, sich zu beteiligen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Fachgruppe GeschlechtergerechtigkeitDie Fachgruppe Geschlechtergerechtigkeit (FGG) leistet wichtige Arbeit dabei, die Strukturen des Bistums auf Geschlechtergerechtigkeit hin zu überprüfen und Pläne für eine zukunftsfähige Entwicklung zu erarbeiten.Wir lehnen es ab, dass die Fachgruppe zukünftig lediglich zu Geschlechtersensibilität arbeiten soll. Eine veränderte Darstellung, die den Schwerpunkt auf Geschlechtersensibilität legt, greift unserer Meinung nach zu kurz und schließt wesentliche und relevante Aspekte der Problematik aus. Wir fürchten, dass dadurch auch die Komplexität des Themas beschränkt wird. Im Synodalkreis ist hierzu auch ein entsprechender Beschluss gefasst worden, der konkret von Gendergerechtigkeit spricht.<br>
Zudem wurde der Fachgruppe mitgeteilt, dass es zwei offizielle Stellen für queere Pastoral geben soll, die jeweils mit 10% Beschäftigungsumfang ausgestattet werden. Nachdem diese Arbeit bisher nur ehrenamtlich, bzw. zusätzlich zur regulären Arbeit, geleistet wird, begrüßen wir die Idee einer offiziellen Stellenbesetzung, halten 20% für das gesamte Bistum aber für deutlich zu wenig Beschäftigungsumfang.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em><strong>Wir fordern:</strong> Die Umsetzung des Beschlusses des Synodalkreises und damit auch den Ausbau der Arbeit zu Gendergerechtigkeit.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em><strong>Wir fordern:</strong> Eine deutlich umfangreichere Personalausstattung, um dem Thema gerecht werden zu können.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der BDKJ und die katholischen Kinder- und Jugendverbände sind ein großer und lebendiger Teil der Kirche im Bistum Aachen. Wir wollen unsere Kirche aktiv mitgestalten und fordern, dass wir in die aktuellen Umplanungen durch den „Heute bei dir“-Prozess aktiv einbezogen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#_ftnref1">[1]</a> Vgl. <a href="https://heutebeidir.de/export/sites/heute-bei-dir/.galleries/dokumente/Gesamtschau-der-Beschluesse-des-Synodalkreises-Final.pdf">https://heutebeidir.de/export/sites/heute-bei-dir/.galleries/dokumente/Gesamtschau-der-Beschluesse-des-Synodalkreises-Final.pdf</a>, S. 12. Stand: 23.05.2024.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Am 1. Juli 2024 soll ein Gesetz in Kraft treten, das die Arbeit der Kirchenvorstände in katholischen Pfarrgemeinden in Nordrhein-Westfalen umfassend neu regelt. Dabei werden auch Amtszeiten von 6 auf 4 Jahre verkürzt. (Hier zur Info: <a href="https://wir-erzbistum-paderborn.de/unsere-organisation/recht/neues-kirchenvorstandsrecht-in-nordrhein-westfalen/">https://wir-erzbistum-paderborn.de/unsere-organisation/recht/neues-kirchenvorstandsrecht-in-nordrhein-westfalen/</a>).</p></div></div><h2>PDF-Anhang</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 29 Jun 2024 12:41:36 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A12: Gestaltung der pastoralen Räume im Bistum Aachen</title>
                        <link>https://bdkj-aachen.antragsgruen.de/dv24/motion/53039</link>
                        <author>BDKJ Diözesanvorstand (dort beschlossen am: 05.06.2024)</author>
                        <guid>https://bdkj-aachen.antragsgruen.de/dv24/motion/53039</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BDKJ-Diözesanversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Bistum Aachen war bis Ende 2023 in 71 Gemeinschaften der Gemeinden (GdGs) gegliedert. Aus der Beratung im Heute-bei-dir-Prozess hat sich ein Plan für eine grundlegende Veränderung dieser Struktur ergeben. Am 1. Januar 2024 veröffentlichte Bischof Dieser ein Dekret, in welchen er eine neue territoriale Grundstruktur in 44 sogenannte „Pastorale Räume“ bekannt gab. Diese Pastoralen Räume werden ab dem 1. Januar 2025 gebildet. Für jeden neuen Pastoralen Raum hat Bischof Dieser eine*n Promotor*in ernannt und eingesetzt, die*der Prozesse vor Ort koordiniert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Pastorale Räume</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der BDKJ vertritt rund 42 500 Kinder und Jugendliche. Wir müssen für sie sicherstellen, dass sie mit ihren Bedürfnissen bei der Umstrukturierung des Bistums berücksichtigt werden bzw. dass sie an Prozessen teilhaben können, die sie selbst auch betreffen. Die neuen Raumzuschnitte dürfen den Verbandsgruppen nicht zum Nachteil werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>Wir fordern</em></strong><em>:</em> Die Einbeziehung der BDKJ-Regionalverbände und der Ortsgruppen der Jugendverbändein die Umstrukturierungspläne durch die Promotor*innen, sodass gemeinsam alle Verbandsgruppen vor Ort gesichtet und in der Planung berücksichtigt werden können. Die Art und Weise der Zusammenarbeit wird zwischen den Akteuren vor Ort gemeinsam festegelegt. Dabei sollen die Regionalverbände und Ortsgruppen mindestens jährlich über den aktuellen Stand informiert und ihnen darüberhinaus in jedem Fall die Mitarbeit in diesem Prozess ermöglicht werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Verbandsgruppen benötigen Ressourcen, um ihren Verbandsalltag gestalten und Angebote für Kinder und Jugendliche durchführen zu können. Neben finanziellen Ressourcen sind das auch Räumlichkeiten, Netzwerke/Kontakte, Personal, Infrastruktur, etc. In Zukunft soll der Pastorale Raum die Verantwortung für die Ressourcensteuerung und -sicherung tragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>Wir fordern:</em></strong> Die Berücksichtigung und Unterstützung der Verbandsgruppen bei der Ressourcenvergabe in allen Pastoralen Räumen, sowie eine verbindliche Zusage hinsichtlich der Anerkennung der Kinder- und Jugendverbände als Orte von Kirche.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wie die BDKJ-Regionalverbände sich in diese neue Struktur einfügen sollen, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wir beschließen<em>:</em></strong> Der Diözesanvorstand und die Konferenz der Regionalverbände werden im kommenden Jahr gemeinsam prüfen, ob eine Anpassung notwendig ist und einen Plan erarbeiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Leitung </span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Kinder- und Jugendverbände stehen für eine geschwisterliche und dialogische Kirche. In den Verbänden wird Demokratie gelebt und es gibt eine lange Tradition gemeinschaftlicher Leitung – von jungen und älteren Christ*innen, geweihten und nicht-geweihten Christ*innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Insbesondere in den Pastoralen Räumen sollen neue Leitungsmodelle erprobt werden. Die Leitung soll zukünftig von mehreren Personen gemeinsam in Teams übernommen werden. Wir sind davon überzeugt, dass die Kirche von der fundierten verbandlichen Expertise zur gemeinsamen Leitung profitieren kann<strong>. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nach dem Abschluss der Arbeit des Synodalkreises bildete sich eine Projektgruppe, die sich mit dem Thema Leitung befasste und Umsetzungsrichtlinien für die Leitungsteams definieren sollte. Allerdings erschien die Arbeit in der Projektgruppe oft strukturlos und willkürlich. Es wurde kein gemeinsam abgestimmtes Abschlusspapier vorgelegt. Ein solches Abschlussdokument wäre die Chance gewesen, unter Einbeziehung verschiedener Blickwinkel und Expertisen Umsetzungsrichtlinien festzulegen. Dass das nicht geschehen ist, kritisieren wir.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Synodalkreisbeschluss zu den Pastoralen Räumen werden erste Kriterien für die Leitungsteams genannt. Beispielsweise sollen die Leitungsteams paritätisch besetzt werden hinsichtlich des Geschlechts und des Anteils von Haupt- und Ehrenamtlichen<a href="#_ftn1">[1]</a>. Das finden wir gut, jedoch fehlt uns die Einbeziehung von jungen Menschen in diesen Kriterien.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>Wir fordern:</em></strong> Verbindliche Gespräche und Wissenstransfer zwischen den Diözesanleitungen der Verbände und den Verantwortlichen vonseiten des Bistums.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>Wir fordern:</em></strong> Eine altersdiverse und demokratisch legitmierte Besetzung aller Leitungsteams auf allen Ebenen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die alltägliche Praxis in den Kinder- und Jugendverbänden zeigt sehr deutlich: Junge Christ*innen sind motiviert und haben Lust, sich an der Weiterentwicklung der Kirche in unserem Bistum zu beteiligen. An vielen Stellen sind aber die Hürden sehr groß. Beispielweise dauert eine Amtszeit im Kirchenvorstand 6 bzw. 4 Jahre. Diese Zeitspanne passt nicht in die vielfältigen und oft von Umbrüchen bestimmten Lebenssituationen von jungen Menschen. Das hat zur Folge, dass junge Menschen in diesen Gremien so gut wie nie repräsentiert sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>Wir fordern:</em></strong> Den Aufbau der Gremienstrukturen in den neuen Pastoralen Räumen so, dass auch jungen Menschen die Möglichkeit gegeben wird, sich zu beteiligen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Fachgruppe GeschlechtergerechtigkeitDie Fachgruppe Geschlechtergerechtigkeit (FGG) leistet wichtige Arbeit dabei, die Strukturen des Bistums auf Geschlechtergerechtigkeit hin zu überprüfen und Pläne für eine zukunftsfähige Entwicklung zu erarbeiten.Wir lehnen es ab, dass die Fachgruppe zukünftig lediglich zu Geschlechtersensibilität arbeiten soll. Eine veränderte Darstellung, die den Schwerpunkt auf Geschlechtersensibilität legt, greift unserer Meinung nach zu kurz und schließt wesentliche und relevante Aspekte der Problematik aus. Wir fürchten, dass dadurch auch die Komplexität des Themas beschränkt wird. Im Synodalkreis ist hierzu auch ein entsprechender Beschluss gefasst worden, der konkret von Gendergerechtigkeit spricht.<br>
Zudem wurde der Fachgruppe mitgeteilt, dass es zwei offizielle Stellen für queere Pastoral geben soll, die jeweils mit 10% Beschäftigungsumfang ausgestattet werden. Nachdem diese Arbeit bisher nur ehrenamtlich, bzw. zusätzlich zur regulären Arbeit, geleistet wird, begrüßen wir die Idee einer offiziellen Stellenbesetzung, halten 20% für das gesamte Bistum aber für deutlich zu wenig Beschäftigungsumfang.<em><strong>Wir fordern: Die Umsetzung des Beschlusses des Synodalkreises und damit auch den Ausbau der Arbeit zu Gendergerechtigkeit.</strong></em><em><strong>Wir fordern: Eine deutlich umfangreichere Personalausstattung, um dem Thema gerecht werden zu können.</strong></em>Der BDKJ und die katholischen Kinder- und Jugendverbände sind ein großer und lebendiger Teil der Kirche im Bistum Aachen. Wir wollen unsere Kirche aktiv mitgestalten und fordern, dass wir in die aktuellen Umplanungen durch den „Heute bei dir“-Prozess aktiv einbezogen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#_ftnref1">[1]</a> Vgl. <a href="https://heutebeidir.de/export/sites/heute-bei-dir/.galleries/dokumente/Gesamtschau-der-Beschluesse-des-Synodalkreises-Final.pdf">https://heutebeidir.de/export/sites/heute-bei-dir/.galleries/dokumente/Gesamtschau-der-Beschluesse-des-Synodalkreises-Final.pdf</a>, S. 12. Stand: 23.05.2024.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Am 1. Juli 2024 soll ein Gesetz in Kraft treten, das die Arbeit der Kirchenvorstände in katholischen Pfarrgemeinden in Nordrhein-Westfalen umfassend neu regelt. Dabei werden auch Amtszeiten von 6 auf 4 Jahre verkürzt. (Hier zur Info: <a href="https://wir-erzbistum-paderborn.de/unsere-organisation/recht/neues-kirchenvorstandsrecht-in-nordrhein-westfalen/">https://wir-erzbistum-paderborn.de/unsere-organisation/recht/neues-kirchenvorstandsrecht-in-nordrhein-westfalen/</a>).</p></div></div><h2>PDF-Anhang</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 29 Jun 2024 12:41:26 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A12: Gestaltung der pastoralen Räume im Bistum Aachen</title>
                        <link>https://bdkj-aachen.antragsgruen.de/dv24/motion/53038</link>
                        <author>BDKJ Diözesanvorstand (dort beschlossen am: 05.06.2024)</author>
                        <guid>https://bdkj-aachen.antragsgruen.de/dv24/motion/53038</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BDKJ-Diözesanversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Bistum Aachen war bis Ende 2023 in 71 Gemeinschaften der Gemeinden (GdGs) gegliedert. Aus der Beratung im Heute-bei-dir-Prozess hat sich ein Plan für eine grundlegende Veränderung dieser Struktur ergeben. Am 1. Januar 2024 veröffentlichte Bischof Dieser ein Dekret, in welchen er eine neue territoriale Grundstruktur in 44 sogenannte „Pastorale Räume“ bekannt gab. Diese Pastoralen Räume werden ab dem 1. Januar 2025 gebildet. Für jeden neuen Pastoralen Raum hat Bischof Dieser eine*n Promotor*in ernannt und eingesetzt, die*der Prozesse vor Ort koordiniert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Pastorale Räume</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der BDKJ vertritt rund 42 500 Kinder und Jugendliche. Wir müssen für sie sicherstellen, dass sie mit ihren Bedürfnissen bei der Umstrukturierung des Bistums berücksichtigt werden bzw. dass sie an Prozessen teilhaben können, die sie selbst auch betreffen. Die neuen Raumzuschnitte dürfen den Verbandsgruppen nicht zum Nachteil werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>Wir fordern</em></strong><em>:</em> Die Einbeziehung der BDKJ-Regionalverbände und der Ortsgruppen der Jugendverbände in die Umstrukturierungspläne durch die Promotor*innen, sodass gemeinsam alle Verbandsgruppen vor Ort gesichtet und in der Planung berücksichtigt werden können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Verbandsgruppen benötigen Ressourcen, um ihren Verbandsalltag gestalten und Angebote für Kinder und Jugendliche durchführen zu können. Neben finanziellen Ressourcen sind das auch Räumlichkeiten, Netzwerke/Kontakte, Personal, Infrastruktur, etc. In Zukunft soll der Pastorale Raum die Verantwortung für die Ressourcensteuerung und -sicherung tragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>Wir fordern:</em></strong> Die Berücksichtigung und Unterstützung der Verbandsgruppen bei der Ressourcenvergabe in allen Pastoralen Räumen, sowie eine verbindliche Zusage hinsichtlich der Anerkennung der Kinder- und Jugendverbände als Orte von Kirche.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wie die BDKJ-Regionalverbände sich in diese neue Struktur einfügen sollen, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wir beschließen<em>:</em></strong> Der Diözesanvorstand und die Konferenz der Regionalverbände werden im kommenden Jahr gemeinsam prüfen, ob eine Anpassung notwendig ist und einen Plan erarbeiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Leitung </span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Kinder- und Jugendverbände stehen für eine geschwisterliche und dialogische Kirche. In den Verbänden wird Demokratie gelebt und es gibt eine lange Tradition gemeinschaftlicher Leitung – von jungen und älteren Christ*innen, geweihten und nicht-geweihten Christ*innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Insbesondere in den Pastoralen Räumen sollen neue Leitungsmodelle erprobt werden. Die Leitung soll zukünftig von mehreren Personen gemeinsam in Teams übernommen werden. Wir sind davon überzeugt, dass die Kirche von der fundierten verbandlichen Expertise zur gemeinsamen Leitung profitieren kann<strong>. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nach dem Abschluss der Arbeit des Synodalkreises bildete sich eine Projektgruppe, die sich mit dem Thema Leitung befasste und Umsetzungsrichtlinien für die Leitungsteams definieren sollte. Allerdings erschien die Arbeit in der Projektgruppe oft strukturlos und willkürlich. Es wurde kein gemeinsam abgestimmtes Abschlusspapier vorgelegt. Ein solches Abschlussdokument wäre die Chance gewesen, unter Einbeziehung verschiedener Blickwinkel und Expertisen Umsetzungsrichtlinien festzulegen. Dass das nicht geschehen ist, kritisieren wir.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Synodalkreisbeschluss zu den Pastoralen Räumen werden erste Kriterien für die Leitungsteams genannt. Beispielsweise sollen die Leitungsteams paritätisch besetzt werden hinsichtlich des Geschlechts und des Anteils von Haupt- und Ehrenamtlichen<a href="#_ftn1">[1]</a>. Das finden wir gut, jedoch fehlt uns die Einbeziehung von jungen Menschen in diesen Kriterien.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>Wir fordern:</em></strong> Verbindliche Gespräche und Wissenstransfer zwischen den Diözesanleitungen der Verbände und den Verantwortlichen vonseiten des Bistums.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>Wir fordern:</em></strong> Eine altersdiverse und demokratisch legitmierte Besetzung aller Leitungsteams auf allen Ebenen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die alltägliche Praxis in den Kinder- und Jugendverbänden zeigt sehr deutlich: Junge Christ*innen sind motiviert und haben Lust, sich an der Weiterentwicklung der Kirche in unserem Bistum zu beteiligen. An vielen Stellen sind aber die Hürden sehr groß. Beispielweise dauert eine Amtszeit im Kirchenvorstand 6 bzw. 4 Jahre. Diese Zeitspanne passt nicht in die vielfältigen und oft von Umbrüchen bestimmten Lebenssituationen von jungen Menschen. Das hat zur Folge, dass junge Menschen in diesen Gremien so gut wie nie repräsentiert sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>Wir fordern:</em></strong> Den Aufbau der Gremienstrukturen in den neuen Pastoralen Räumen so, dass auch jungen Menschen die Möglichkeit gegeben wird, sich zu beteiligen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Fachgruppe GeschlechtergerechtigkeitDie Fachgruppe Geschlechtergerechtigkeit (FGG) leistet wichtige Arbeit dabei, die Strukturen des Bistums auf Geschlechtergerechtigkeit hin zu überprüfen und Pläne für eine zukunftsfähige Entwicklung zu erarbeiten.Wir lehnen es ab, dass die Fachgruppe zukünftig lediglich zu Geschlechtersensibilität arbeiten soll. Eine veränderte Darstellung, die den Schwerpunkt auf Geschlechtersensibilität legt, greift unserer Meinung nach zu kurz und schließt wesentliche und relevante Aspekte der Problematik aus. Wir fürchten, dass dadurch auch die Komplexität des Themas beschränkt wird. Im Synodalkreis ist hierzu auch ein entsprechender Beschluss gefasst worden, der konkret von Gendergerechtigkeit spricht.<br>
Zudem wurde der Fachgruppe mitgeteilt, dass es zwei offizielle Stellen für queere Pastoral geben soll, die jeweils mit 10% Beschäftigungsumfang ausgestattet werden. Nachdem diese Arbeit bisher nur ehrenamtlich, bzw. zusätzlich zur regulären Arbeit, geleistet wird, begrüßen wir die Idee einer offiziellen Stellenbesetzung, halten 20% für das gesamte Bistum aber für deutlich zu wenig Beschäftigungsumfang.<em><strong>Wir fordern: Die Umsetzung des Beschlusses des Synodalkreises und damit auch den Ausbau der Arbeit zu Gendergerechtigkeit.</strong></em><em><strong>Wir fordern: Eine deutlich umfangreichere Personalausstattung, um dem Thema gerecht werden zu können.</strong></em>Der BDKJ und die katholischen Kinder- und Jugendverbände sind ein großer und lebendiger Teil der Kirche im Bistum Aachen. Wir wollen unsere Kirche aktiv mitgestalten und fordern, dass wir in die aktuellen Umplanungen durch den „Heute bei dir“-Prozess aktiv einbezogen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#_ftnref1">[1]</a> Vgl. <a href="https://heutebeidir.de/export/sites/heute-bei-dir/.galleries/dokumente/Gesamtschau-der-Beschluesse-des-Synodalkreises-Final.pdf">https://heutebeidir.de/export/sites/heute-bei-dir/.galleries/dokumente/Gesamtschau-der-Beschluesse-des-Synodalkreises-Final.pdf</a>, S. 12. Stand: 23.05.2024.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Am 1. Juli 2024 soll ein Gesetz in Kraft treten, das die Arbeit der Kirchenvorstände in katholischen Pfarrgemeinden in Nordrhein-Westfalen umfassend neu regelt. Dabei werden auch Amtszeiten von 6 auf 4 Jahre verkürzt. (Hier zur Info: <a href="https://wir-erzbistum-paderborn.de/unsere-organisation/recht/neues-kirchenvorstandsrecht-in-nordrhein-westfalen/">https://wir-erzbistum-paderborn.de/unsere-organisation/recht/neues-kirchenvorstandsrecht-in-nordrhein-westfalen/</a>).</p></div></div><h2>PDF-Anhang</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 29 Jun 2024 12:38:53 +0200</pubDate>
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                        <title>A12: Gestaltung der pastoralen Räume im Bistum Aachen</title>
                        <link>https://bdkj-aachen.antragsgruen.de/dv24/motion/53037</link>
                        <author>BDKJ Diözesanvorstand (dort beschlossen am: 05.06.2024)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BDKJ-Diözesanversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Bistum Aachen war bis Ende 2023 in 71 Gemeinschaften der Gemeinden (GdGs) gegliedert. Aus der Beratung im Heute-bei-dir-Prozess hat sich ein Plan für eine grundlegende Veränderung dieser Struktur ergeben. Am 1. Januar 2024 veröffentlichte Bischof Dieser ein Dekret, in welchen er eine neue territoriale Grundstruktur in 44 sogenannte „Pastorale Räume“ bekannt gab. Diese Pastoralen Räume werden ab dem 1. Januar 2025 gebildet. Für jeden neuen Pastoralen Raum hat Bischof Dieser eine*n Promotor*in ernannt und eingesetzt, die*der Prozesse vor Ort koordiniert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Pastorale Räume</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der BDKJ vertritt rund 42 500 Kinder und Jugendliche. Wir müssen für sie sicherstellen, dass sie mit ihren Bedürfnissen bei der Umstrukturierung des Bistums berücksichtigt werden bzw. dass sie an Prozessen teilhaben können, die sie selbst auch betreffen. Die neuen Raumzuschnitte dürfen den Verbandsgruppen nicht zum Nachteil werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>Wir fordern</em></strong><em>:</em> Die Einbeziehung der BDKJ-Regionalverbände und der Ortsgruppen der Jugendverbände in die Umstrukturierungspläne durch die Promotor*innen, sodass gemeinsam alle Verbandsgruppen vor Ort gesichtet und in der Planung berücksichtigt werden können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Verbandsgruppen benötigen Ressourcen, um ihren Verbandsalltag gestalten und Angebote für Kinder und Jugendliche durchführen zu können. Neben finanziellen Ressourcen sind das auch Räumlichkeiten, Netzwerke/Kontakte, Personal, Infrastruktur, etc. In Zukunft soll der Pastorale Raum die Verantwortung für die Ressourcensteuerung und -sicherung tragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>Wir fordern:</em></strong> Die Berücksichtigung und Unterstützung der Verbandsgruppen bei der Ressourcenvergabe in allen Pastoralen Räumen, sowie eine verbindliche Zusage hinsichtlich der Anerkennung der Kinder- und Jugendverbände als Orte von Kirche.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wie die BDKJ-Regionalverbände sich in diese neue Struktur einfügen sollen, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wir beschließen<em>:</em></strong> Der Diözesanvorstand und die Konferenz der Regionalverbände werden im kommenden Jahr gemeinsam prüfen, ob eine Anpassung notwendig ist und einen Plan erarbeiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Leitung </span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Kinder- und Jugendverbände stehen für eine geschwisterliche und dialogische Kirche. In den Verbänden wird Demokratie gelebt und es gibt eine lange Tradition gemeinschaftlicher Leitung – von jungen und älteren Christ*innen, geweihten und nicht-geweihten Christ*innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Insbesondere in den Pastoralen Räumen sollen neue Leitungsmodelle erprobt werden. Die Leitung soll zukünftig von mehreren Personen gemeinsam in Teams übernommen werden. Wir sind davon überzeugt, dass die Kirche von der fundierten verbandlichen Expertise zur gemeinsamen Leitung profitieren kann<strong>. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nach dem Abschluss der Arbeit des Synodalkreises bildete sich eine Projektgruppe, die sich mit dem Thema Leitung befasste und Umsetzungsrichtlinien für die Leitungsteams definieren sollte. Allerdings erschien die Arbeit in der Projektgruppe oft strukturlos und willkürlich. Es wurde kein gemeinsam abgestimmtes Abschlusspapier vorgelegt. Ein solches Abschlussdokument wäre die Chance gewesen, unter Einbeziehung verschiedener Blickwinkel und Expertisen Umsetzungsrichtlinien festzulegen. Dass das nicht geschehen ist, kritisieren wir.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Synodalkreisbeschluss zu den Pastoralen Räumen werden erste Kriterien für die Leitungsteams genannt. Beispielsweise sollen die Leitungsteams paritätisch besetzt werden hinsichtlich des Geschlechts und des Anteils von Haupt- und Ehrenamtlichen<a href="#_ftn1">[1]</a>. Das finden wir gut, jedoch fehlt uns die Einbeziehung von jungen Menschen in diesen Kriterien.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>Wir fordern:</em></strong> Verbindliche Gespräche und Wissenstransfer zwischen den Diözesanleitungen der Verbände und den Verantwortlichen vonseiten des Bistums.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>Wir fordern:</em></strong> Eine altersdiverse und demokratisch legitmierte Besetzung aller Leitungsteams auf allen Ebenen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die alltägliche Praxis in den Kinder- und Jugendverbänden zeigt sehr deutlich: Junge Christ*innen sind motiviert und haben Lust, sich an der Weiterentwicklung der Kirche in unserem Bistum zu beteiligen. An vielen Stellen sind aber die Hürden sehr groß. Beispielweise dauert eine Amtszeit im Kirchenvorstand 6 bzw. 4 Jahre. Diese Zeitspanne passt nicht in die vielfältigen und oft von Umbrüchen bestimmten Lebenssituationen von jungen Menschen. Das hat zur Folge, dass junge Menschen in diesen Gremien so gut wie nie repräsentiert sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>Wir fordern:</em></strong> Den Aufbau der Gremienstrukturen in den neuen Pastoralen Räumen so, dass auch jungen Menschen die Möglichkeit gegeben wird, sich zu beteiligen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#_ftnref1">[1]</a> Vgl. <a href="https://heutebeidir.de/export/sites/heute-bei-dir/.galleries/dokumente/Gesamtschau-der-Beschluesse-des-Synodalkreises-Final.pdf">https://heutebeidir.de/export/sites/heute-bei-dir/.galleries/dokumente/Gesamtschau-der-Beschluesse-des-Synodalkreises-Final.pdf</a>, S. 12. Stand: 23.05.2024.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Am 1. Juli 2024 soll ein Gesetz in Kraft treten, das die Arbeit der Kirchenvorstände in katholischen Pfarrgemeinden in Nordrhein-Westfalen umfassend neu regelt. Dabei werden auch Amtszeiten von 6 auf 4 Jahre verkürzt. (Hier zur Info: <a href="https://wir-erzbistum-paderborn.de/unsere-organisation/recht/neues-kirchenvorstandsrecht-in-nordrhein-westfalen/">https://wir-erzbistum-paderborn.de/unsere-organisation/recht/neues-kirchenvorstandsrecht-in-nordrhein-westfalen/</a>).</p></div></div><h2>PDF-Anhang</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 29 Jun 2024 12:35:59 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A12: Gestaltung der pastoralen Räume im Bistum Aachen</title>
                        <link>https://bdkj-aachen.antragsgruen.de/dv24/motion/53036</link>
                        <author>BDKJ Diözesanvorstand (dort beschlossen am: 05.06.2024)</author>
                        <guid>https://bdkj-aachen.antragsgruen.de/dv24/motion/53036</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BDKJ-Diözesanversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Bistum Aachen war bis Ende 2023 in 71 Gemeinschaften der Gemeinden (GdGs) gegliedert. Aus der Beratung im Heute-bei-dir-Prozess hat sich ein Plan für eine grundlegende Veränderung dieser Struktur ergeben. Am 1. Januar 2024 veröffentlichte Bischof Dieser ein Dekret, in welchen er eine neue territoriale Grundstruktur in 44 sogenannte „Pastorale Räume“ bekannt gab. Diese Pastoralen Räume werden ab dem 1. Januar 2025 gebildet. Für jeden neuen Pastoralen Raum hat Bischof Dieser eine*n Promotor*in ernannt und eingesetzt, die*der Prozesse vor Ort koordiniert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Pastorale Räume</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der BDKJ vertritt rund 42 500 Kinder und Jugendliche. Wir müssen für sie sicherstellen, dass sie mit ihren Bedürfnissen bei der Umstrukturierung des Bistums berücksichtigt werden bzw. dass sie an Prozessen teilhaben können, die sie selbst auch betreffen. Die neuen Raumzuschnitte dürfen den Verbandsgruppen nicht zum Nachteil werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>Wir fordern</em></strong><em>:</em> Die Einbeziehung der BDKJ-Regionalverbände und der Ortsgruppen der Jugendverbände in die Umstrukturierungspläne durch die Promotor*innen, sodass gemeinsam alle Verbandsgruppen vor Ort gesichtet und in der Planung berücksichtigt werden können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Verbandsgruppen benötigen Ressourcen, um ihren Verbandsalltag gestalten und Angebote für Kinder und Jugendliche durchführen zu können. Neben finanziellen Ressourcen sind das auch Räumlichkeiten, Netzwerke/Kontakte, Personal, Infrastruktur, etc. In Zukunft soll der Pastorale Raum die Verantwortung für die Ressourcensteuerung und -sicherung tragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>Wir fordern:</em></strong> Die Berücksichtigung und Unterstützung der Verbandsgruppen bei der Ressourcenvergabe in allen Pastoralen Räumen, sowie eine verbindliche Zusage hinsichtlich der Anerkennung der Kinder- und Jugendverbände als Orte von Kirche.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wie die BDKJ-Regionalverbände sich in diese neue Struktur einfügen sollen, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wir beschließen<em>:</em></strong> Der Diözesanvorstand und die Konferenz der Regionalverbände werden im kommenden Jahr gemeinsam prüfen, ob eine Anpassung notwendig ist und einen Plan erarbeiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Leitung </span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Kinder- und Jugendverbände stehen für eine geschwisterliche und dialogische Kirche. In den Verbänden wird Demokratie gelebt und es gibt eine lange Tradition gemeinschaftlicher Leitung – von jungen und älteren Christ*innen, geweihten und nicht-geweihten Christ*innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In den Pastoralen Räumen sowie in den Pfarreien sollen neue Leitungsmodelle erprobt werden. Die Leitung soll zukünftig von mehreren Personen gemeinsam in Teams übernommen werden. Wir sind davon überzeugt, dass die Kirche von der fundierten verbandlichen Expertise zur gemeinsamen Leitung profitieren kann<strong>. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nach dem Abschluss der Arbeit des Synodalkreises bildete sich eine Projektgruppe, die sich mit dem Thema Leitung befasste und Umsetzungsrichtlinien für die Leitungsteams definieren sollte. Allerdings erschien die Arbeit in der Projektgruppe oft strukturlos und willkürlich. Es wurde kein gemeinsam abgestimmtes Abschlusspapier vorgelegt. Ein solches Abschlussdokument wäre die Chance gewesen, unter Einbeziehung verschiedener Blickwinkel und Expertisen Umsetzungsrichtlinien festzulegen. Dass das nicht geschehen ist, kritisieren wir.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Synodalkreisbeschluss zu den Pastoralen Räumen werden erste Kriterien für die Leitungsteams genannt. Beispielsweise sollen die Leitungsteams paritätisch besetzt werden hinsichtlich des Geschlechts und des Anteils von Haupt- und Ehrenamtlichen<a href="#_ftn1">[1]</a>. Das finden wir gut, jedoch fehlt uns die Einbeziehung von jungen Menschen in diesen Kriterien.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>Wir fordern:</em></strong> Verbindliche Gespräche und Wissenstransfer zwischen den Diözesanleitungen der Verbände und den Verantwortlichen vonseiten des Bistums.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>Wir fordern:</em></strong> Eine altersdiverse und demokratisch legitmierte Besetzung aller Leitungsteams auf allen Ebenen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die alltägliche Praxis in den Kinder- und Jugendverbänden zeigt sehr deutlich: Junge Christ*innen sind motiviert und haben Lust, sich an der Weiterentwicklung der Kirche in unserem Bistum zu beteiligen. An vielen Stellen sind aber die Hürden sehr groß. Beispielweise dauert eine Amtszeit im Kirchenvorstand 6 bzw. 4 Jahre. Diese Zeitspanne passt nicht in die vielfältigen und oft von Umbrüchen bestimmten Lebenssituationen von jungen Menschen. Das hat zur Folge, dass junge Menschen in diesen Gremien so gut wie nie repräsentiert sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>Wir fordern:</em></strong> Den Aufbau der Gremienstrukturen in den neuen Pastoralen Räumen so, dass auch jungen Menschen die Möglichkeit gegeben wird, sich zu beteiligen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#_ftnref1">[1]</a> Vgl. <a href="https://heutebeidir.de/export/sites/heute-bei-dir/.galleries/dokumente/Gesamtschau-der-Beschluesse-des-Synodalkreises-Final.pdf">https://heutebeidir.de/export/sites/heute-bei-dir/.galleries/dokumente/Gesamtschau-der-Beschluesse-des-Synodalkreises-Final.pdf</a>, S. 12. Stand: 23.05.2024.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Am 1. Juli 2024 soll ein Gesetz in Kraft treten, das die Arbeit der Kirchenvorstände in katholischen Pfarrgemeinden in Nordrhein-Westfalen umfassend neu regelt. Dabei werden auch Amtszeiten von 6 auf 4 Jahre verkürzt. (Hier zur Info: <a href="https://wir-erzbistum-paderborn.de/unsere-organisation/recht/neues-kirchenvorstandsrecht-in-nordrhein-westfalen/">https://wir-erzbistum-paderborn.de/unsere-organisation/recht/neues-kirchenvorstandsrecht-in-nordrhein-westfalen/</a>).</p></div></div><h2>PDF-Anhang</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 29 Jun 2024 12:35:43 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A12: Gestaltung der pastoralen Räume im Bistum Aachen</title>
                        <link>https://bdkj-aachen.antragsgruen.de/dv24/motion/53035</link>
                        <author>BDKJ Diözesanvorstand (dort beschlossen am: 05.06.2024)</author>
                        <guid>https://bdkj-aachen.antragsgruen.de/dv24/motion/53035</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BDKJ-Diözesanversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Bistum Aachen war bis Ende 2023 in 71 Gemeinschaften der Gemeinden (GdGs) gegliedert. Aus der Beratung im Heute-bei-dir-Prozess hat sich ein Plan für eine grundlegende Veränderung dieser Struktur ergeben. Am 1. Januar 2024 veröffentlichte Bischof Dieser ein Dekret, in welchen er eine neue territoriale Grundstruktur in 44 sogenannte „Pastorale Räume“ bekannt gab. Diese Pastoralen Räume werden ab dem 1. Januar 2025 gebildet. Für jeden neuen Pastoralen Raum hat Bischof Dieser eine*n Promotor*in ernannt und eingesetzt, die*der Prozesse vor Ort koordiniert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Pastorale Räume</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der BDKJ vertritt rund 42 500 Kinder und Jugendliche. Wir müssen für sie sicherstellen, dass sie mit ihren Bedürfnissen bei der Umstrukturierung des Bistums berücksichtigt werden bzw. dass sie an Prozessen teilhaben können, die sie selbst auch betreffen. Die neuen Raumzuschnitte dürfen den Verbandsgruppen nicht zum Nachteil werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>Wir fordern</em></strong><em>:</em> Die Einbeziehung der BDKJ-Regionalverbände und der Ortsgruppen der Jugendverbände in die Umstrukturierungspläne durch die Promotor*innen, sodass gemeinsam alle Verbandsgruppen vor Ort gesichtet und in der Planung berücksichtigt werden können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Verbandsgruppen benötigen Ressourcen, um ihren Verbandsalltag gestalten und Angebote für Kinder und Jugendliche durchführen zu können. Neben finanziellen Ressourcen sind das auch Räumlichkeiten, Netzwerke/Kontakte, Personal, Infrastruktur, etc. In Zukunft soll der Pastorale Raum die Verantwortung für die Ressourcensteuerung und -sicherung tragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>Wir fordern:</em></strong> Die Berücksichtigung und Unterstützung der Verbandsgruppen bei der Ressourcenvergabe in allen Pastoralen Räumen, sowie eine verbindliche Zusage hinsichtlich der Anerkennung der Kinder- und Jugendverbände als Orte von Kirche.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wie die BDKJ-Regionalverbände sich in diese neue Struktur einfügen sollen, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wir beschließen<em>:</em></strong> Der Diözesanvorstand und die Konferenz der Regionalverbände werden im kommenden Jahr gemeinsam prüfen, ob eine Anpassung notwendig ist und einen Plan erarbeiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Leitung </span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Kinder- und Jugendverbände stehen für eine geschwisterliche und dialogische Kirche. In den Verbänden wird Demokratie gelebt und es gibt eine lange Tradition gemeinschaftlicher Leitung – von jungen und älteren Christ*innen, geweihten und nicht-geweihten Christ*innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In den Pastoralen Räumen sowie in den Pfarreien sollen neue Leitungsmodelle erprobt werden. Die Leitung soll zukünftig von mehreren Personen gemeinsam in Teams übernommen werden. Wir sind davon überzeugt, dass die Kirche von der fundierten verbandlichen Expertise zur gemeinsamen Leitung profitieren kann<strong>. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nach dem Abschluss der Arbeit des Synodalkreises bildete sich eine Projektgruppe, die sich mit dem Thema Leitung befasste und Umsetzungsrichtlinien für die Leitungsteams definieren sollte. Allerdings erschien die Arbeit in der Projektgruppe oft strukturlos und willkürlich. Es wurde kein gemeinsam abgestimmtes Abschlusspapier vorgelegt. Ein solches Abschlussdokument wäre die Chance gewesen, unter Einbeziehung verschiedener Blickwinkel und Expertisen Umsetzungsrichtlinien festzulegen. Dass das nicht geschehen ist, kritisieren wir.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Synodalkreisbeschluss zu den Pastoralen Räumen werden erste Kriterien für die Leitungsteams genannt. Beispielsweise sollen die Leitungsteams paritätisch besetzt werden hinsichtlich des Geschlechts und des Anteils von Haupt- und Ehrenamtlichen<a href="#_ftn1">[1]</a>. Das finden wir gut, jedoch fehlt uns die Einbeziehung von jungen Menschen in diesen Kriterien.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>Wir möchten anbieten:</em></strong> Ernsthafte Gespräche und Wissenstransfer zwischen den Diözesanleitungen der Verbände und den Verantwortlichen vonseiten des Bistums.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>Wir fordern:</em></strong> Eine altersdiverse und demokratisch legitmierte Besetzung aller Leitungsteams auf allen Ebenen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die alltägliche Praxis in den Kinder- und Jugendverbänden zeigt sehr deutlich: Junge Christ*innen sind motiviert und haben Lust, sich an der Weiterentwicklung der Kirche in unserem Bistum zu beteiligen. An vielen Stellen sind aber die Hürden sehr groß. Beispielweise dauert eine Amtszeit im Kirchenvorstand 6 bzw. 4 Jahre. Diese Zeitspanne passt nicht in die vielfältigen und oft von Umbrüchen bestimmten Lebenssituationen von jungen Menschen. Das hat zur Folge, dass junge Menschen in diesen Gremien so gut wie nie repräsentiert sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>Wir fordern:</em></strong> Den Aufbau der Gremienstrukturen in den neuen Pastoralen Räumen so, dass auch jungen Menschen die Möglichkeit gegeben wird, sich zu beteiligen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#_ftnref1">[1]</a> Vgl. <a href="https://heutebeidir.de/export/sites/heute-bei-dir/.galleries/dokumente/Gesamtschau-der-Beschluesse-des-Synodalkreises-Final.pdf">https://heutebeidir.de/export/sites/heute-bei-dir/.galleries/dokumente/Gesamtschau-der-Beschluesse-des-Synodalkreises-Final.pdf</a>, S. 12. Stand: 23.05.2024.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Am 1. Juli 2024 soll ein Gesetz in Kraft treten, das die Arbeit der Kirchenvorstände in katholischen Pfarrgemeinden in Nordrhein-Westfalen umfassend neu regelt. Dabei werden auch Amtszeiten von 6 auf 4 Jahre verkürzt. (Hier zur Info: <a href="https://wir-erzbistum-paderborn.de/unsere-organisation/recht/neues-kirchenvorstandsrecht-in-nordrhein-westfalen/">https://wir-erzbistum-paderborn.de/unsere-organisation/recht/neues-kirchenvorstandsrecht-in-nordrhein-westfalen/</a>).</p></div></div><h2>PDF-Anhang</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 29 Jun 2024 12:28:05 +0200</pubDate>
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                        <title>A12: Gestaltung der pastoralen Räume im Bistum Aachen</title>
                        <link>https://bdkj-aachen.antragsgruen.de/dv24/motion/53034</link>
                        <author>BDKJ Diözesanvorstand (dort beschlossen am: 05.06.2024)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BDKJ-Diözesanversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Bistum Aachen war bis Ende 2023 in 71 Gemeinschaften der Gemeinden (GdGs) gegliedert. Aus der Beratung im Heute-bei-dir-Prozess hat sich ein Plan für eine grundlegende Veränderung dieser Struktur ergeben. Am 1. Januar 2024 veröffentlichte Bischof Dieser ein Dekret, in welchen er eine neue territoriale Grundstruktur in 44 sogenannte „Pastorale Räume“ bekannt gab. Diese Pastoralen Räume werden ab dem 1. Januar 2025 gebildet. Für jeden neuen Pastoralen Raum hat Bischof Dieser eine*n Promotor*in ernannt und eingesetzt, die*der Prozesse vor Ort koordiniert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Pastorale Räume</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der BDKJ vertritt rund 42 500 Kinder und Jugendliche. Wir müssen für sie sicherstellen, dass sie mit ihren Bedürfnissen bei der Umstrukturierung des Bistums berücksichtigt werden bzw. dass sie an Prozessen teilhaben können, die sie selbst auch betreffen. Die neuen Raumzuschnitte dürfen den Verbandsgruppen nicht zum Nachteil werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>Wir fordern</em></strong><em>:</em> Die Einbeziehung der BDKJ-Regionalverbände und der Ortsgruppen der Jugendverbände in die Umstrukturierungspläne durch die Promotor*innen, sodass gemeinsam alle Verbandsgruppen vor Ort gesichtet und in der Planung berücksichtigt werden können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Verbandsgruppen benötigen Ressourcen, um ihren Verbandsalltag gestalten und Angebote für Kinder und Jugendliche durchführen zu können. Neben finanziellen Ressourcen sind das auch Räumlichkeiten, Netzwerke/Kontakte, Personal, Infrastruktur, etc. In Zukunft soll der Pastorale Raum die Verantwortung für die Ressourcensteuerung und -sicherung tragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>Wir fordern:</em></strong> Die Berücksichtigung und Unterstützung der Verbandsgruppen bei der Ressourcenvergabe in allen Pastoralen Räumen, sowie eine verbindliche Zusage hinsichtlich der Anerkennung der Kinder- und Jugendverbände als Orte von Kirche.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wie die BDKJ-Regionalverbände sich in diese neue Struktur einfügen sollen, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>Wir nehmen uns vor:</em></strong> Der Diözesanvorstand und die Regionalvorstände werden im kommenden Jahr gemeinsam prüfen, ob eine Anpassung notwendig ist und einen Plan erarbeiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Leitung </span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Kinder- und Jugendverbände stehen für eine geschwisterliche und dialogische Kirche. In den Verbänden wird Demokratie gelebt und es gibt eine lange Tradition gemeinschaftlicher Leitung – von jungen und älteren Christ*innen, geweihten und nicht-geweihten Christ*innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In den Pastoralen Räumen sowie in den Pfarreien sollen neue Leitungsmodelle erprobt werden. Die Leitung soll zukünftig von mehreren Personen gemeinsam in Teams übernommen werden. Wir sind davon überzeugt, dass die Kirche von der fundierten verbandlichen Expertise zur gemeinsamen Leitung profitieren kann<strong>. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nach dem Abschluss der Arbeit des Synodalkreises bildete sich eine Projektgruppe, die sich mit dem Thema Leitung befasste und Umsetzungsrichtlinien für die Leitungsteams definieren sollte. Allerdings erschien die Arbeit in der Projektgruppe oft strukturlos und willkürlich. Es wurde kein gemeinsam abgestimmtes Abschlusspapier vorgelegt. Ein solches Abschlussdokument wäre die Chance gewesen, unter Einbeziehung verschiedener Blickwinkel und Expertisen Umsetzungsrichtlinien festzulegen. Dass das nicht geschehen ist, kritisieren wir.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Synodalkreisbeschluss zu den Pastoralen Räumen werden erste Kriterien für die Leitungsteams genannt. Beispielsweise sollen die Leitungsteams paritätisch besetzt werden hinsichtlich des Geschlechts und des Anteils von Haupt- und Ehrenamtlichen<a href="#_ftn1">[1]</a>. Das finden wir gut, jedoch fehlt uns die Einbeziehung von jungen Menschen in diesen Kriterien.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>Wir möchten anbieten:</em></strong> Ernsthafte Gespräche und Wissenstransfer zwischen den Diözesanleitungen der Verbände und den Verantwortlichen vonseiten des Bistums.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>Wir fordern:</em></strong> Eine altersdiverse und demokratisch legitmierte Besetzung aller Leitungsteams auf allen Ebenen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die alltägliche Praxis in den Kinder- und Jugendverbänden zeigt sehr deutlich: Junge Christ*innen sind motiviert und haben Lust, sich an der Weiterentwicklung der Kirche in unserem Bistum zu beteiligen. An vielen Stellen sind aber die Hürden sehr groß. Beispielweise dauert eine Amtszeit im Kirchenvorstand 6 bzw. 4 Jahre. Diese Zeitspanne passt nicht in die vielfältigen und oft von Umbrüchen bestimmten Lebenssituationen von jungen Menschen. Das hat zur Folge, dass junge Menschen in diesen Gremien so gut wie nie repräsentiert sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>Wir fordern:</em></strong> Den Aufbau der Gremienstrukturen in den neuen Pastoralen Räumen so, dass auch jungen Menschen die Möglichkeit gegeben wird, sich zu beteiligen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#_ftnref1">[1]</a> Vgl. <a href="https://heutebeidir.de/export/sites/heute-bei-dir/.galleries/dokumente/Gesamtschau-der-Beschluesse-des-Synodalkreises-Final.pdf">https://heutebeidir.de/export/sites/heute-bei-dir/.galleries/dokumente/Gesamtschau-der-Beschluesse-des-Synodalkreises-Final.pdf</a>, S. 12. Stand: 23.05.2024.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Am 1. Juli 2024 soll ein Gesetz in Kraft treten, das die Arbeit der Kirchenvorstände in katholischen Pfarrgemeinden in Nordrhein-Westfalen umfassend neu regelt. Dabei werden auch Amtszeiten von 6 auf 4 Jahre verkürzt. (Hier zur Info: <a href="https://wir-erzbistum-paderborn.de/unsere-organisation/recht/neues-kirchenvorstandsrecht-in-nordrhein-westfalen/">https://wir-erzbistum-paderborn.de/unsere-organisation/recht/neues-kirchenvorstandsrecht-in-nordrhein-westfalen/</a>).</p></div></div><h2>PDF-Anhang</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 29 Jun 2024 12:24:17 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A12: Gestaltung der pastoralen Räume im Bistum Aachen</title>
                        <link>https://bdkj-aachen.antragsgruen.de/dv24/motion/53033</link>
                        <author>BDKJ Diözesanvorstand (dort beschlossen am: 05.06.2024)</author>
                        <guid>https://bdkj-aachen.antragsgruen.de/dv24/motion/53033</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BDKJ-Diözesanversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Bistum Aachen war bis Ende 2023 in 71 Gemeinschaften der Gemeinden (GdGs) gegliedert. Aus der Beratung im Heute-bei-dir-Prozess hat sich ein Plan für eine grundlegende Veränderung dieser Struktur ergeben. Am 1. Januar 2024 veröffentlichte Bischof Dieser ein Dekret, in welchen er eine neue territoriale Grundstruktur in 44 sogenannte „Pastorale Räume“ bekannt gab. Diese Pastoralen Räume werden ab dem 1. Januar 2025 gebildet. Für jeden neuen Pastoralen Raum hat Bischof Dieser eine*n Promotor*in ernannt und eingesetzt, die*der Prozesse vor Ort koordiniert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Pastorale Räume</span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der BDKJ vertritt rund 42 500 Kinder und Jugendliche. Wir müssen für sie sicherstellen, dass sie mit ihren Bedürfnissen bei der Umstrukturierung des Bistums berücksichtigt werden bzw. dass sie an Prozessen teilhaben können, die sie selbst auch betreffen. Die neuen Raumzuschnitte dürfen den Verbandsgruppen nicht zum Nachteil werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>Wir fordern</em></strong><em>:</em> Die Einbeziehung der BDKJ-Regionalverbände in die Umstrukturierungspläne durch die Promotor*innen, sodass gemeinsam alle Verbandsgruppen vor Ort gesichtet und in der Planung berücksichtigt werden können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Verbandsgruppen benötigen Ressourcen, um ihren Verbandsalltag gestalten und Angebote für Kinder und Jugendliche durchführen zu können. Neben finanziellen Ressourcen sind das auch Räumlichkeiten, Netzwerke/Kontakte, Personal, Infrastruktur, etc. In Zukunft soll der Pastorale Raum die Verantwortung für die Ressourcensteuerung und -sicherung tragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>Wir fordern:</em></strong> Die Berücksichtigung und Unterstützung der Verbandsgruppen bei der Ressourcenvergabe in allen Pastoralen Räumen, sowie eine verbindliche Zusage hinsichtlich der Anerkennung der Kinder- und Jugendverbände als Orte von Kirche.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wie die BDKJ-Regionalverbände sich in diese neue Struktur einfügen sollen, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>Wir nehmen uns vor:</em></strong> Der Diözesanvorstand und die Regionalvorstände werden im kommenden Jahr gemeinsam prüfen, ob eine Anpassung notwendig ist und einen Plan erarbeiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><span class="underline">Leitung </span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Kinder- und Jugendverbände stehen für eine geschwisterliche und dialogische Kirche. In den Verbänden wird Demokratie gelebt und es gibt eine lange Tradition gemeinschaftlicher Leitung – von jungen und älteren Christ*innen, geweihten und nicht-geweihten Christ*innen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In den Pastoralen Räumen sowie in den Pfarreien sollen neue Leitungsmodelle erprobt werden. Die Leitung soll zukünftig von mehreren Personen gemeinsam in Teams übernommen werden. Wir sind davon überzeugt, dass die Kirche von der fundierten verbandlichen Expertise zur gemeinsamen Leitung profitieren kann<strong>. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nach dem Abschluss der Arbeit des Synodalkreises bildete sich eine Projektgruppe, die sich mit dem Thema Leitung befasste und Umsetzungsrichtlinien für die Leitungsteams definieren sollte. Allerdings erschien die Arbeit in der Projektgruppe oft strukturlos und willkürlich. Es wurde kein gemeinsam abgestimmtes Abschlusspapier vorgelegt. Ein solches Abschlussdokument wäre die Chance gewesen, unter Einbeziehung verschiedener Blickwinkel und Expertisen Umsetzungsrichtlinien festzulegen. Dass das nicht geschehen ist, kritisieren wir.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Synodalkreisbeschluss zu den Pastoralen Räumen werden erste Kriterien für die Leitungsteams genannt. Beispielsweise sollen die Leitungsteams paritätisch besetzt werden hinsichtlich des Geschlechts und des Anteils von Haupt- und Ehrenamtlichen<a href="#_ftn1">[1]</a>. Das finden wir gut, jedoch fehlt uns die Einbeziehung von jungen Menschen in diesen Kriterien.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>Wir möchten anbieten:</em></strong> Ernsthafte Gespräche und Wissenstransfer zwischen den Diözesanleitungen der Verbände und den Verantwortlichen vonseiten des Bistums.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>Wir fordern:</em></strong> Eine altersdiverse und demokratisch legitmierte Besetzung aller Leitungsteams auf allen Ebenen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die alltägliche Praxis in den Kinder- und Jugendverbänden zeigt sehr deutlich: Junge Christ*innen sind motiviert und haben Lust, sich an der Weiterentwicklung der Kirche in unserem Bistum zu beteiligen. An vielen Stellen sind aber die Hürden sehr groß. Beispielweise dauert eine Amtszeit im Kirchenvorstand 6 bzw. 4 Jahre. Diese Zeitspanne passt nicht in die vielfältigen und oft von Umbrüchen bestimmten Lebenssituationen von jungen Menschen. Das hat zur Folge, dass junge Menschen in diesen Gremien so gut wie nie repräsentiert sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><em>Wir fordern:</em></strong> Den Aufbau der Gremienstrukturen in den neuen Pastoralen Räumen so, dass auch jungen Menschen die Möglichkeit gegeben wird, sich zu beteiligen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="#_ftnref1">[1]</a> Vgl. <a href="https://heutebeidir.de/export/sites/heute-bei-dir/.galleries/dokumente/Gesamtschau-der-Beschluesse-des-Synodalkreises-Final.pdf">https://heutebeidir.de/export/sites/heute-bei-dir/.galleries/dokumente/Gesamtschau-der-Beschluesse-des-Synodalkreises-Final.pdf</a>, S. 12. Stand: 23.05.2024.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Am 1. Juli 2024 soll ein Gesetz in Kraft treten, das die Arbeit der Kirchenvorstände in katholischen Pfarrgemeinden in Nordrhein-Westfalen umfassend neu regelt. Dabei werden auch Amtszeiten von 6 auf 4 Jahre verkürzt. (Hier zur Info: <a href="https://wir-erzbistum-paderborn.de/unsere-organisation/recht/neues-kirchenvorstandsrecht-in-nordrhein-westfalen/">https://wir-erzbistum-paderborn.de/unsere-organisation/recht/neues-kirchenvorstandsrecht-in-nordrhein-westfalen/</a>).</p></div></div><h2>PDF-Anhang</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 29 Jun 2024 12:15:08 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A6: Änderung Satzung des BDKJ DV Aachen - Auflösung RV</title>
                        <link>https://bdkj-aachen.antragsgruen.de/dv24/anderung-satzung-des-bdkj-dv-aachen-auflosung-rv-16866</link>
                        <author>BDKJ Diözesanversammlung (dort beschlossen am: 29.06.2024)</author>
                        <guid>https://bdkj-aachen.antragsgruen.de/dv24/anderung-satzung-des-bdkj-dv-aachen-auflosung-rv-16866</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BDKJ-Diözesanversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Satzung des BDKJ Diözesanverbandes § 24 wird wie folgt geändert:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ist:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Auflösung des Regionalverbandes bedarf die Mehrheit von zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder der Regionalversammlung. Wenn in zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren keine Regionalversammlung stattgefunden hat, kann die Diözesanversammlung im folgenden Jahr den Regionalverband mit einer Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen auflösen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Soll:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Auflösung des Regionalverbandes bedarf die Mehrheit von zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder der Regionalversammlung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Wenn in zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren keine Regionalversammlung stattgefunden hat, kann die Diözesanversammlung im folgenden Jahr den Regionalverband mit einer Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen auflösen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Bei Auflösung des Regionalverbandes fällt bestehendes Vermögen dem BDKJ Diözesanverband Aachen zu. Die Finanzmittel des Regionalverbands werden vom BDKJ DV Aachen treuhänderisch für drei Jahre verwaltet. Sollte sich in dieser Zeit ein neuer Regionalverband in der Region gründen werden diesem die Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf dieser Frist hat der Diözesanverband die Finanzmittel unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne der Abgabenordnung, sowie für Zwecke der kirchlichen Jugendarbeit zu verwenden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es muss eine Regelung zum Verbleib des Vermögens geben.</p></div></div><h2>PDF-Anhang</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 29 Jun 2024 11:37:19 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A6: Änderung Satzung des BDKJ DV Aachen - Auflösung RV</title>
                        <link>https://bdkj-aachen.antragsgruen.de/dv24/motion/53030</link>
                        <author>BDKJ Diözesanvorstand (dort beschlossen am: 05.06.2024)</author>
                        <guid>https://bdkj-aachen.antragsgruen.de/dv24/motion/53030</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BDKJ-Diözesanversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Satzung des BDKJ Diözesanverbandes § 24 wird wie folgt geändert:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ist:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Auflösung des Regionalverbandes bedarf die Mehrheit von zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder der Regionalversammlung. Wenn in zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren keine Regionalversammlung stattgefunden hat, kann die Diözesanversammlung im folgenden Jahr den Regionalverband mit einer Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen auflösen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Soll:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die Auflösung des Regionalverbandes bedarf die Mehrheit von zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder der Regionalversammlung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Wenn in zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren keine Regionalversammlung stattgefunden hat, kann die Diözesanversammlung im folgenden Jahr den Regionalverband mit einer Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen auflösen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Bei Auflösung des Regionalverbandes fällt bestehendes Vermögen dem BDKJ Diözesanverband Aachen zu. Die Finanzmittel des Regionalverbands werden vom BDKJ DV Aachen treuhänderisch für drei Jahre verwaltet. Sollte sich in dieser Zeit ein neuer Regionalverband in der Region gründen werden diesem die Finanzmittel zur Verfügung gestellt.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es muss eine Regelung zum Verbleib des Vermögens geben.</p></div></div><h2>PDF-Anhang</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 29 Jun 2024 11:12:38 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A13: Auflösung des BDKJ Regionalverbands Kempen-Viersen</title>
                        <link>https://bdkj-aachen.antragsgruen.de/dv24/auflosung-des-bdkj-regionalverbands-kempen-viersen-3798</link>
                        <author>Diözesanvorstand (dort beschlossen am: 25.06.2024)</author>
                        <guid>https://bdkj-aachen.antragsgruen.de/dv24/auflosung-des-bdkj-regionalverbands-kempen-viersen-3798</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die BDKJ-Diözesanversammlung möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der BDKJ Regionalverband Kempen-Viersen wird mit sofortiger Wirkung aufgelöst.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Auflösung erfolgt gemäß unserer Satzung nach §24.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Begründung: Auszug aus der Satzung:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§24 Auflösung des Regionalverbands</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Auflösung des Regionalverbandes bedarf die Mehrheit von zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder der Regionalversammlung. Wenn in zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren keine Regionalversammlung stattgefunden hat, kann die Diözesanversammlung im folgenden Jahr den Regionalverband mit einer Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen auflösen. Die letzte Regionalversammlung hat am 04. März 2021 stattgefunden. Es hat in zwei aufeinanderfolgenden Jahren keine Regionalversammlung stattgefunden. Die Bedingungen für eine Auflösung des Regionalverbands liegen vor. Wir haben in der Vergangenheit und auch in diesem Jahr noch versucht eine beschlussfähige und produktive Regionalversammlung einzuberufen. Dies war ohne Erfolg. Regionalverbände die zwar offiziell aber nicht faktisch existieren stellen uns als BDKJ vor Herausforderungen. Insbesondere auch mit Blick auf die Beschlussfähigkeit bei der Diözesanversammlung. Jeder Regionalverband hat drei Stimmen. Diese werden im Fall der Region Kempen Viersen nicht wahrgenommen, zählen aber zu den möglichen Stimmberechtigten und erschweren es somit massiv die notwendige Hälfte der möglichen Stimmberechtigen zusammenzubekommen.</p></div></div><h2>PDF-Anhang</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 28 Jun 2024 21:38:27 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>