Veranstaltung: | Diözesanversammlung 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 5. Anträge |
Antragsteller*in: | BDKJ Diözesanversammlung (dort beschlossen am: 30.06.2024) |
Status: | Eingereicht |
Antragshistorie: | Version 3 |
A11: Taufen ohne Weihe: Für mehr Beteiligung und gemeinschaftliche Verantwortung
Titel
Antragstext
Das 2. Vatikanische Konzil lehrt:„Gegenwärtig ist er [Christus] mit seiner Kraft
in den Sakramenten, so dass, wenn immer einer tauft, Christus selber tauft“ (SC
7).
Und obwohl Christus immer selbst tauft, ist die Spendung des Taufsakraments
geweihten Amtsträgern (Bischöfen, Priestern, Diakonen) vorbehalten. Sie werden
als sogenannte „ordentliche“ Taufspender bezeichnet. Nur in Notsituationen (d.h.
in Situationen, in denen Lebensgefahr besteht und nicht eindeutig festgestellt
werden kann, ob die gefährdete Person getauft ist) dürfen sogenannte
„außerordentliche“ Taufen von Lai*innen durchgeführt werden. Alle
Katholik*innen, sogar alle Menschen guten Willens, dürfen diese Nottaufen
vornehmen. Nottaufen sind kirchlich erlaubt und auch gültig. Vor diesem
Hintergrund darf die Spendung der Taufe nicht bloß geweihten Amtsträgern
vorbehalten sein.
Im Einklang mit der katholischen Lehre glauben wir an das gemeinsame
Priester*innentum aller Gläubigen (vgl. LG 10). Das gesamte Volk Gott*es ist von
Gott* dazu berufen und gesendet, Gott*es Liebe und Gott*es Zusage zu verkünden
und am aktiven Aufbau einer lebendigen Gemeinde mitzuwirken. Wir wünschen uns
eine Neuentdeckung und Neureflektion dieses gemeinsamen Priester*innentums aller
Gläubigen. In diesem Zuge sollte in einem ersten Schritt auch die
Taufbeauftragung für Seelsorger*innen ermöglicht werden – sie wäre eine
Bekräftigung dieser besonderen, gemeinsamen Sendung.
Wir sehen in der Taufbeauftragung für Seelsorger*innen einen sinnvollen und
relevanten Schritt zu mehr Beteiligung, zu neuen Formen gleichberechtigten und
mitverantwortlichen Zusammenlebens und Zusammenarbeitens.
Viele Seelsorger*innen in den pastoralen Berufen gestalten bereits jetzt die
Vorbereitung von Kindern und (jungen) Erwachsenen auf die Taufe, dürfen aber die
Feier selbst nicht übernehmen. Das führt zu Irritationen und Unverständnis. Die
durchgängige Begleitung der Täuflinge und ihrer Familien von der Vorbereitung
auf die Taufe über die Feier des Sakramentes bis zur Nachbereitung durch eine
Person würde ein intensiveres Erleben der Feier und ein positiveres Erleben von
Kirche ermöglichen.
In den Verbandsgruppen der katholischen Kinder- und Jugendverbände erfahren
junge Menschen oft über viele Jahre eine kontinuierliche Begleitung auf ihrem
Lebens- und Glaubensweg. Es sind Orte von Kirche, in denen junge Menschen ihren
Glauben leben, weiterentwickeln und Gemeinschaft und Beheimatung erfahren. Es
sind ihre Gemeinden. Wir fordern, dass junge Menschen auch hier die Taufe
empfangen können, eingebunden in das verbandliche Leben und begleitet von den
Menschen, die sie auch sonst in ihrem Leben begleiten. Die Tauferlaubnis für
Seelsorger*innen, insbesondere für Geistlichen Verbandsleitungen, würde dies
möglich machen.