Antrag: | 72-Stunden-Aktion 2027 |
---|---|
Antragsteller*in: | BDKJ Diözesanvorstand (dort beschlossen am: 03.07.2025) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 03.07.2025, 17:48 |
Ä2 zu A2: 72-Stunden-Aktion 2027
Antragstext
Von Zeile 1 bis 2:
Im Zeitraum MaiVom 10. bis Juli 13.06.2027 findet die nächste bundesweite 72-Stunden-Aktion statt. Der BDKJ Diözesanverband und alle seine Untergliederungen und
Im Zeitraum MaiVom 10. bis Juli 13.06.2027 findet die nächste bundesweite 72-Stunden-Aktion
statt. Der BDKJ Diözesanverband und alle seine Untergliederungen und
Jugendverbände nehmen an der Aktion teil und unterstützen diese nach Ihren
Möglichkeiten.
Im BDKJ-Diözesanverband Aachen soll die Aktion in gemeinsamer Trägerschaft mit
dem Bistum/Abteilung 1.3 durchgeführt werden. Dazu soll der BDKJ
Diözesanvorstand mit dem Bistum Aachen einen Kooperationsvertrag abschließen.
Die Jugend- und Regionalverbände sollen im Rahmen der Aktion erkennbar in
Erscheinung treten können und werden bei der Öffentlichkeitsarbeit mitbedacht.
Die Konzeption und Planung wird durch den BDKJ Diözesanvorstand und den
diözesanen Koordinierungskreis regelmäßig mit der KoMV und der KoRV
rückgebunden. Auch die regionale Ebene der kirchenamtlichen Jugendarbeit soll
einbezogen werden.
Für die Konzeption, Planung und Umsetzung der Aktion wird ein diözesaner
Koordinierungskreis gegründet. Dieser besteht bis zur Diözesanversammlung 2027.
Der Koordinierungskreis besteht aus bis zu 6 Personen, die auf der
Diözesanversammlung 2025 für zwei Jahre gewählt werden und einem Mitglied des
BDKJ Diözesanvorstands. Ein*e Referent*in der BDKJ Diözesanstelle wird die
Geschäftsführung übernehmen. Das Trägerwerk des BDKJ Diözesanverbands Aachen
wird aufgefordert die Finanzierung einer entsprechenden Projektstelle zu prüfen.
Sollte eine Kooperation mit dem Bistum zustande kommen werden ebenfalls bis zu
zwei Vertreter*innen der Abteilung 1.3 dem Koordinierungskreis angehören.
Weitere Personen können beratend hinzugezogen werden. Die Arbeit des diözesanen
Koordinierungskreises wird Anfang 2026 aufgenommen.
Aufgaben des diözesanen Koordinierungskreises sind:
- Gesamtkoordination der Aktion im Bistum Aachen
- Aufstellung eines Projektzeitplan
- Akquise von Geldmitteln/Fundraising
- Entscheidung über und ggf. Auswahl einer diözesanen Schirmherrschaft
- Planung, Organisation und Begleitung der Besuche während der Aktion
(Politiker*innen, Medienvertreter*innen, Kirchenvertreter*innen, etc.)
- Erstellung eines Krisen- und Notfallmanagements
- Bewerbung und Verbreitung von Aktionsideen
- Ggf. nach Rücksprache mit der KoRV Einberufung und Begleitung regionaler
Koordinierungskreise
- Öffentlichkeitsarbeit
- Motivation und Unterstützung von Gruppen und Ehrenamtlichen zur Teilnahme
- Dokumentation und Reflektion
- Ggf. Planung einer (dezentralen) Auftaktaktion
- Ggf. Planung einer (dezentralen) Abschlussveranstaltung
- Ggf. Unterstützung regionaler Auftakt- oder Abschlussveranstaltungen
Die Erfahrungen und Materialien der letzten Aktion werden berücksichtigt und
nach Möglichkeit wieder verwendet oder weiterentwickelt. Der Koordinierungskreis
kann zur Erfüllung einzelner Aufgaben Untergruppen bilden. Diese können ggf.
durch die Diözesanstelle unterstützt werden.
Aufgaben der Jugendverbände sind:
- Motivation ihrer Mitglieder auf allen Ebenen zur Teilnahme an der Aktion
und zur Beteiligung an den Vorbereitungen
- Bewerbung der Aktion
- Mitgestaltung der Aktion
- Aktive Mitarbeit in den regionalen Koordinierungskreisen, ggf. auch durch
hauptberufliches Personal
Aufgaben der Regionalverbände sind:
- Unterstützung der Gruppen in der Region
- Motivation der Gruppen in der Region
- Bewerbung der Aktion in der Region
- Kontaktaufnahme zu örtlichen Medien und Vertreter*innen aus
Kommunalpolitik, Kirche und Gesellschaft
- Aktive Mitarbeit in den regionalen Koordinierungskreisen
Von Zeile 1 bis 2:
Im Zeitraum MaiVom 10. bis Juli 13.06.2027 findet die nächste bundesweite 72-Stunden-Aktion statt. Der BDKJ Diözesanverband und alle seine Untergliederungen und
Im Zeitraum MaiVom 10. bis Juli 13.06.2027 findet die nächste bundesweite 72-Stunden-Aktion
statt. Der BDKJ Diözesanverband und alle seine Untergliederungen und
Jugendverbände nehmen an der Aktion teil und unterstützen diese nach Ihren
Möglichkeiten.
Im BDKJ-Diözesanverband Aachen soll die Aktion in gemeinsamer Trägerschaft mit
dem Bistum/Abteilung 1.3 durchgeführt werden. Dazu soll der BDKJ
Diözesanvorstand mit dem Bistum Aachen einen Kooperationsvertrag abschließen.
Die Jugend- und Regionalverbände sollen im Rahmen der Aktion erkennbar in
Erscheinung treten können und werden bei der Öffentlichkeitsarbeit mitbedacht.
Die Konzeption und Planung wird durch den BDKJ Diözesanvorstand und den
diözesanen Koordinierungskreis regelmäßig mit der KoMV und der KoRV
rückgebunden. Auch die regionale Ebene der kirchenamtlichen Jugendarbeit soll
einbezogen werden.
Für die Konzeption, Planung und Umsetzung der Aktion wird ein diözesaner
Koordinierungskreis gegründet. Dieser besteht bis zur Diözesanversammlung 2027.
Der Koordinierungskreis besteht aus bis zu 6 Personen, die auf der
Diözesanversammlung 2025 für zwei Jahre gewählt werden und einem Mitglied des
BDKJ Diözesanvorstands. Ein*e Referent*in der BDKJ Diözesanstelle wird die
Geschäftsführung übernehmen. Das Trägerwerk des BDKJ Diözesanverbands Aachen
wird aufgefordert die Finanzierung einer entsprechenden Projektstelle zu prüfen.
Sollte eine Kooperation mit dem Bistum zustande kommen werden ebenfalls bis zu
zwei Vertreter*innen der Abteilung 1.3 dem Koordinierungskreis angehören.
Weitere Personen können beratend hinzugezogen werden. Die Arbeit des diözesanen
Koordinierungskreises wird Anfang 2026 aufgenommen.
Aufgaben des diözesanen Koordinierungskreises sind:
- Gesamtkoordination der Aktion im Bistum Aachen
- Aufstellung eines Projektzeitplan
- Akquise von Geldmitteln/Fundraising
- Entscheidung über und ggf. Auswahl einer diözesanen Schirmherrschaft
- Planung, Organisation und Begleitung der Besuche während der Aktion
(Politiker*innen, Medienvertreter*innen, Kirchenvertreter*innen, etc.)
- Erstellung eines Krisen- und Notfallmanagements
- Bewerbung und Verbreitung von Aktionsideen
- Ggf. nach Rücksprache mit der KoRV Einberufung und Begleitung regionaler
Koordinierungskreise
- Öffentlichkeitsarbeit
- Motivation und Unterstützung von Gruppen und Ehrenamtlichen zur Teilnahme
- Dokumentation und Reflektion
- Ggf. Planung einer (dezentralen) Auftaktaktion
- Ggf. Planung einer (dezentralen) Abschlussveranstaltung
- Ggf. Unterstützung regionaler Auftakt- oder Abschlussveranstaltungen
Die Erfahrungen und Materialien der letzten Aktion werden berücksichtigt und
nach Möglichkeit wieder verwendet oder weiterentwickelt. Der Koordinierungskreis
kann zur Erfüllung einzelner Aufgaben Untergruppen bilden. Diese können ggf.
durch die Diözesanstelle unterstützt werden.
Aufgaben der Jugendverbände sind:
- Motivation ihrer Mitglieder auf allen Ebenen zur Teilnahme an der Aktion
und zur Beteiligung an den Vorbereitungen
- Bewerbung der Aktion
- Mitgestaltung der Aktion
- Aktive Mitarbeit in den regionalen Koordinierungskreisen, ggf. auch durch
hauptberufliches Personal
Aufgaben der Regionalverbände sind:
- Unterstützung der Gruppen in der Region
- Motivation der Gruppen in der Region
- Bewerbung der Aktion in der Region
- Kontaktaufnahme zu örtlichen Medien und Vertreter*innen aus
Kommunalpolitik, Kirche und Gesellschaft
- Aktive Mitarbeit in den regionalen Koordinierungskreisen
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