Veranstaltung: | Diözesanversammlung 2025 |
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Tagesordnungspunkt: | 5. TOP 5 Anträge |
Antragsteller*in: | BDKJ Diözesanvorstand |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.06.2025, 11:41 |
A5: Änderung Satzung des BDKJ DV Aachen - Gründung eines Regionalverbandes
Titel
Antragstext
Zur Gründungsversammlung muss vier Wochen vorher unter Angabe der vorläufigen
Tagesordnung eingeladen werden. Die Einladung muss mindestens dem BDKJ
Diözesanvorstand und den Diözesanvorständen bzw. Diözesanleitungen der
stimmberechtigten Jugendverbände zugesandt werden. Diese erste
Gründungsversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens Vertreter*innen von
zwei stimmberechtigten Jugendverbänden anwesend sind.
Ein stimmberechtigter Jugendverband in einer Region ohne Regionalverband kann zu
einer Gründungsversammlung für einen Regionalverband einladen. Zur
Gründungsversammlung muss vier Wochen vorher unter Angabe der vorläufigen
Tagesordnung eingeladen werden. Die Einladung muss mindestens dem BDKJ
Diözesanvorstand und den Diözesanvorständen bzw. Diözesanleitungen der
stimmberechtigten Jugendverbände zugesandt werden. Diese erste
Gründungsversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens Vertreter*innen von
zwei stimmberechtigten Jugendverbänden anwesend sind.
Joshua (KjG):