Veranstaltung: | Diözesanversammlung 2025 |
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Tagesordnungspunkt: | 5. TOP 5 Anträge |
Antragsteller*in: | BDKJ Diözesanvorstand |
Status: | Angenommen |
Beschlossen am: | 05.07.2025 |
Eingereicht: | 12.06.2025, 12:05 |
A7: Änderung Satzung des BDKJ DV Aachen - Redaktionelle Änderungen
Titel
Antragstext
Die Satzung des BDKJ Diözesanverbandes § 12 (2), § 13 (1), § 21 (2), § 25 (3)
und § 26 wird wie folgt geändert:
Die Diözesankonferenz dient dem Erfahrungsaustausch, berät gemeinsame Anliegen
und beschließt in ausschließlicher Zuständigkeit über Fragen, die allein das
Verhältnis der Regionen untereinander betreffen. Sie berät die
Diözesanversammlung und den Diözesanvorstand. Sie berät Diözesanversammlung und
den Diözesanvorstand, insbesondere bei der Vorbereitung der Diözesanversammlung
und weitere Aktivitäten des Diözesanverbandes.
- Vertreter*innen jedes stimmberechtigten Jugendverbandes in der Region
entsprechend des Stimmschlüssels in § 21 Absatz 3,
Der Verband widmet sich der Beschaffung und Weitergabe der erforderlichen Geld-
und Sachmittel für seine satzungsmäßigen Zwecke. Die Beschaffung und Weitergabe
von Mitteln erfolgt ausschließlich zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke
durch steuerbegünstigte Körperschaften.
Die Vermögensinteressen des BDKJ in der Diözese Aachen werden vom gemeinnützigen
„Trägerwerk des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) im Bistum Aachen
e. V.“ als Rechtsträger wahrgenommen. Die Gemeinnützigkeit ist für die
Rechtsträgerschaft notwendig. Mitglieder des Trägerwerk e. V. sind die
stimmberechtigten Mitglieder des Diözesanvorstandes und die gewählten Mitglieder
nach § 10 Abs. 1 Ziffer 12 dieser Satzung. Der Trägerwerk e.V. haftet nur im
Rahmen seiner satzungsgemäßen Zuständigkeit.
Die Diözesankonferenz dient dem Erfahrungsaustausch, berät gemeinsame Anliegen
und beschließt in ausschließlicher Zuständigkeit über Fragen, die allein das
Verhältnis der Regionen untereinander betreffen. Sie berät Diözesanversammlung
und den Diözesanvorstand. Sie berät Diözesanversammlung und den
Diözesanvorstand, insbesondere bei der Vorbereitung der Diözesanversammlung und
weitere Aktivitäten des Diözesanverbandes.
- Vertreter*innen jedes stimmberechtigten Jugendverbandes in der Region
entsprechend dem Stimmschlüssel in § 21 Absatz 3,
Der Verband widmet sich der Beschaffung und Weitergabe der erforderlichen Geld-
und Sachmittel für seine satzungsmäßigen Zwecke. Die Beschaffung und Weitergabe
von Mitteln erfolgen ausschließlich zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke
durch steuerbegünstigte Körperschaften.
Die Vermögensinteressen des BDKJ in der Diözese Aachen werden vom gemeinnützigen
„Trägerwerk des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) im Bistum Aachen
e. V.“ als Rechtsträger wahrgenommen. Die Gemeinnützigkeit ist für die
Rechtsträgerschaft notwendig. Mitglieder des Trägerwerk e. V. sind die
stimmberechtigten Mitglieder des Diözesanvorstandes und die gewählten Mitglieder
nach § 10 Abs. 1 Ziffer 12 dieser Satzung. Der Trägerwerk e.V. haftet nur im
Rahmen seiner satzungsgemäßen Zuständigkeit.