Antrag: | 72-Stunden-Aktion 2027 |
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Antragsteller*in: | BDKJ Diözesanvorstand (dort beschlossen am: 05.07.2025) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | Heute, 10:32 |
Änderungsantrag zu A2: 72-Stunden-Aktion 2027
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 15 bis 18:
Koordinierungskreis gegründet. Dieser besteht bis zur Diözesanversammlung 2027. Der Koordinierungskreis besteht im besten Fall aus bis zu 6 Personen, die auf aus dem Kreis der Diözesanversammlung 2025 für zwei Jahre gewählt werdenJugend- und Regionalverbände und einem Mitglied des BDKJ Diözesanvorstands. Ein*e Referent*in der BDKJ Diözesanstelle wird die
Von Zeile 15 bis 18:
Koordinierungskreis gegründet. Dieser besteht bis zur Diözesanversammlung 2027. Der Koordinierungskreis besteht im besten Fall aus bis zu 6 Personen, die auf aus dem Kreis der Diözesanversammlung 2025 für zwei Jahre gewählt werdenJugend- und Regionalverbände und einem Mitglied des BDKJ Diözesanvorstands. Ein*e Referent*in der BDKJ Diözesanstelle wird die
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