Veranstaltung: | Diözesanversammlung 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 5. Anträge |
Antragsteller*in: | BDKJ Diözesanversammlung (dort beschlossen am: 29.06.2024) |
Status: | Angenommen |
Antragshistorie: | Version 3 |
A6: Änderung Satzung des BDKJ DV Aachen - Auflösung RV
Titel
Antragstext
Die Auflösung des Regionalverbandes bedarf die Mehrheit von zwei Drittel der
stimmberechtigten Mitglieder der Regionalversammlung. Wenn in zwei aufeinander
folgenden Kalenderjahren keine Regionalversammlung stattgefunden hat, kann die
Diözesanversammlung im folgenden Jahr den Regionalverband mit einer Mehrheit von
zwei Drittel der abgegebenen Stimmen auflösen.
(1) Die Auflösung des Regionalverbandes bedarf die Mehrheit von zwei Drittel der
stimmberechtigten Mitglieder der Regionalversammlung.
(2) Wenn in zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren keine Regionalversammlung
stattgefunden hat, kann die Diözesanversammlung im folgenden Jahr den
Regionalverband mit einer Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen
auflösen.
(3) Bei Auflösung des Regionalverbandes fällt bestehendes Vermögen dem BDKJ
Diözesanverband Aachen zu. Die Finanzmittel des Regionalverbands werden vom BDKJ
DV Aachen treuhänderisch für drei Jahre verwaltet. Sollte sich in dieser Zeit
ein neuer Regionalverband in der Region gründen werden diesem die Finanzmittel
zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf dieser Frist hat der Diözesanverband die
Finanzmittel unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und kirchliche
Zwecke im Sinne der Abgabenordnung, sowie für Zwecke der kirchlichen
Jugendarbeit zu verwenden.