Veranstaltung: | Diözesanversammlung 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 5. Anträge |
Antragsteller*in: | BDKJ Diözesanvorstand (dort beschlossen am: 29.06.2024) |
Status: | Angenommen |
Antragshistorie: | Version 2 |
A5: Änderung Satzung des BDKJ DV Aachen - Stimmschlüssel KoMV
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Titel
Änderung Satzung des BDKJ DV Aachen - Stimmschlüssel KoMV
Antragstext
Die Vergabe von zusätzlichen Stimmen, die zur Erreichung der in Absatz 2
benannten Mindestvoraussetzungen notwendig ist, nimmt die Diözesankonferenz der
Jugendverbände vor.
- Die Jugendverbände erhalten insgesamt 24 Stimmen. Jeder Jugendverband
erhält mindestens eine Stimme.
Begründung
Laut Bundesordnung legt die Festlegung der Stimmverteilung der JV auf der DV in
der Hoheit der KdJ („KoMV“). Die Satzung kann nur die Gesamtanzahl der Stimmen
für die Jugendverbände auf der DV festlegen.
Änderungsanträge
- Ä1 (CAJ (dort beschlossen am: 29.06.2024), Zurückgezogen)