Veranstaltung: | Diözesanversammlung 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 5. Anträge |
Antragsteller*in: | BDKJ Diözesanversammlung (dort beschlossen am: 30.06.2024) |
Status: | Angenommen |
Antragshistorie: | Version 9 |
A12: Stellungnahme und Forderungen zum aktuellen Stand des „Heute bei dir"-Prozesses
Titel
Antragstext
Das Bistum Aachen war bis Ende 2023 in 71 Gemeinschaften der Gemeinden (GdGs)
gegliedert. Aus der Beratung im Heute-bei-dir-Prozess hat sich ein Plan für eine
grundlegende Veränderung dieser Struktur ergeben. Am 1. Januar 2024
veröffentlichte Bischof Dieser ein Dekret, in welchen er eine neue territoriale
Grundstruktur in 44 sogenannte „Pastorale Räume“ bekannt gab. Diese Pastoralen
Räume werden ab dem 1. Januar 2025 gebildet. Für jeden neuen Pastoralen Raum hat
Bischof Dieser eine*n Promotor*in ernannt und eingesetzt, die*der Prozesse vor
Ort koordiniert.
Der BDKJ vertritt rund 42 500 Kinder und Jugendliche. Wir müssen für sie
sicherstellen, dass sie mit ihren Bedürfnissen bei der Umstrukturierung des
Bistums berücksichtigt werden bzw. dass sie an Prozessen teilhaben können, die
sie selbst auch betreffen. Die neuen Raumzuschnitte dürfen den Verbandsgruppen
nicht zum Nachteil werden.
Wir fordern: Die Einbeziehung der BDKJ-Regionalverbände und der Ortsgruppen der
Jugendverbändein die Umstrukturierungspläne durch die Promotor*innen, sodass
gemeinsam alle Verbandsgruppen vor Ort gesichtet und in der Planung
berücksichtigt werden können. Die Art und Weise der Zusammenarbeit wird zwischen
den Akteuren vor Ort gemeinsam festegelegt. Dabei sollen die Regionalverbände
und Ortsgruppen mindestens jährlich über den aktuellen Stand informiert und
ihnen darüberhinaus in jedem Fall die Mitarbeit in diesem Prozess ermöglicht
werden.
Die Verbandsgruppen benötigen Ressourcen, um ihren Verbandsalltag gestalten und
Angebote für Kinder und Jugendliche durchführen zu können. Neben finanziellen
Ressourcen sind das auch Räumlichkeiten, Netzwerke/Kontakte, Personal,
Infrastruktur, etc. In Zukunft soll der Pastorale Raum die Verantwortung für die
Ressourcensteuerung und -sicherung tragen.
Wir fordern: Die Berücksichtigung und Unterstützung der Verbandsgruppen bei der
Ressourcenvergabe in allen Pastoralen Räumen, sowie eine verbindliche Zusage
hinsichtlich der Anerkennung der Kinder- und Jugendverbände als Orte von Kirche.
Wie die BDKJ-Regionalverbände sich in diese neue Struktur einfügen sollen, ist
zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar.
Wir beschließen: Der Diözesanvorstand und die Konferenz der Regionalverbände
werden im kommenden Jahr gemeinsam prüfen, ob eine Anpassung notwendig ist und
einen Plan erarbeiten.
Die Kinder- und Jugendverbände stehen für eine geschwisterliche und dialogische
Kirche. In den Verbänden wird Demokratie gelebt und es gibt eine lange Tradition
gemeinschaftlicher Leitung – von jungen und älteren Christ*innen, geweihten und
nicht-geweihten Christ*innen.
Insbesondere in den Pastoralen Räumen sollen neue Leitungsmodelle erprobt
werden. Die Leitung soll zukünftig von mehreren Personen gemeinsam in Teams
übernommen werden. Wir sind davon überzeugt, dass die Kirche von der fundierten
verbandlichen Expertise zur gemeinsamen Leitung profitieren kann.
Nach dem Abschluss der Arbeit des Synodalkreises bildete sich eine
Projektgruppe, die sich mit dem Thema Leitung befasste und Umsetzungsrichtlinien
für die Leitungsteams definieren sollte. Allerdings erschien die Arbeit in der
Projektgruppe oft strukturlos und willkürlich. Es wurde kein gemeinsam
abgestimmtes Abschlusspapier vorgelegt. Ein solches Abschlussdokument wäre die
Chance gewesen, unter Einbeziehung verschiedener Blickwinkel und Expertisen
Umsetzungsrichtlinien festzulegen. Dass das nicht geschehen ist, kritisieren
wir.
Im Synodalkreisbeschluss zu den Pastoralen Räumen werden erste Kriterien für die
Leitungsteams genannt. Beispielsweise sollen die Leitungsteams paritätisch
besetzt werden hinsichtlich des Geschlechts und des Anteils von Haupt- und
Ehrenamtlichen[1]. Das finden wir gut, jedoch fehlt uns die Einbeziehung von
jungen Menschen in diesen Kriterien.
Wir fordern: Verbindliche Gespräche und Wissenstransfer zwischen den
Diözesanleitungen der Verbände und den Verantwortlichen vonseiten des Bistums.
Wir fordern: Eine altersdiverse und demokratisch legitmierte Besetzung aller
Leitungsteams auf allen Ebenen.
Die alltägliche Praxis in den Kinder- und Jugendverbänden zeigt sehr deutlich:
Junge Christ*innen sind motiviert und haben Lust, sich an der Weiterentwicklung
der Kirche in unserem Bistum zu beteiligen. An vielen Stellen sind aber die
Hürden sehr groß. Beispielweise dauert eine Amtszeit im Kirchenvorstand 6 bzw. 4
Jahre. Diese Zeitspanne passt nicht in die vielfältigen und oft von Umbrüchen
bestimmten Lebenssituationen von jungen Menschen. Das hat zur Folge, dass junge
Menschen in diesen Gremien so gut wie nie repräsentiert sind.
Wir fordern: Den Aufbau der Gremienstrukturen in den neuen Pastoralen Räumen so,
dass auch jungen Menschen die Möglichkeit gegeben wird, sich zu beteiligen.
Fachgruppe GeschlechtergerechtigkeitDie Fachgruppe Geschlechtergerechtigkeit
(FGG) leistet wichtige Arbeit dabei, die Strukturen des Bistums auf
Geschlechtergerechtigkeit hin zu überprüfen und Pläne für eine zukunftsfähige
Entwicklung zu erarbeiten.Wir lehnen es ab, dass die Fachgruppe zukünftig
lediglich zu Geschlechtersensibilität arbeiten soll. Eine veränderte
Darstellung, die den Schwerpunkt auf Geschlechtersensibilität legt, greift
unserer Meinung nach zu kurz und schließt wesentliche und relevante Aspekte der
Problematik aus. Wir fürchten, dass dadurch auch die Komplexität des Themas
beschränkt wird. Im Synodalkreis ist hierzu auch ein entsprechender Beschluss
gefasst worden, der konkret von Gendergerechtigkeit spricht.
Zudem wurde der Fachgruppe mitgeteilt, dass es zwei offizielle Stellen für
queere Pastoral geben soll, die jeweils mit 10% Beschäftigungsumfang
ausgestattet werden. Nachdem diese Arbeit bisher nur ehrenamtlich, bzw.
zusätzlich zur regulären Arbeit, geleistet wird, begrüßen wir die Idee einer
offiziellen Stellenbesetzung, halten 20% für das gesamte Bistum aber für
deutlich zu wenig Beschäftigungsumfang.
Wir fordern: Die Umsetzung des Beschlusses des Synodalkreises und damit auch den
Ausbau der Arbeit zu Gendergerechtigkeit.
Wir fordern: Eine deutlich umfangreichere Personalausstattung, um dem Thema
gerecht werden zu können.
Der BDKJ und die katholischen Kinder- und Jugendverbände sind ein großer und
lebendiger Teil der Kirche im Bistum Aachen. Wir wollen unsere Kirche aktiv
mitgestalten und fordern, dass wir in die aktuellen Umplanungen durch den „Heute
bei dir“-Prozess aktiv einbezogen werden.
[1] Vgl. https://heutebeidir.de/export/sites/heute-bei-
dir/.galleries/dokumente/Gesamtschau-der-Beschluesse-des-Synodalkreises-
Final.pdf, S. 12. Stand: 23.05.2024.
Begründung
Am 1. Juli 2024 soll ein Gesetz in Kraft treten, das die Arbeit der
Kirchenvorstände in katholischen Pfarrgemeinden in Nordrhein-Westfalen umfassend
neu regelt. Dabei werden auch Amtszeiten von 6 auf 4 Jahre verkürzt. (Hier zur
Info: https://wir-erzbistum-paderborn.de/unsere-organisation/recht/neues-
kirchenvorstandsrecht-in-nordrhein-westfalen/).
Änderungsanträge
- Ä2 (Elodie Scholten (BDKJ Diözesanvorsitzende), Zurückgezogen)